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Gericht betrügt Arbeiter um Lohn

erschienen in Klar, Ausgabe 12,

Wie der Europäische Gerichtshof Lohndumping befeuert

Im Jahr 2000 beauftragt das Land Niedersachsen die Firma Objekt und Bauregie GmbH, in Göttingen ein neues Gefängnis zu errichten. Der Millionen-Auftrag ist an die Bedingung geknüpft, dass die Gesellschaft ihren Arbeitern den örtlichen Tariflohn zahlt. Dieser liegt für Facharbeiter bei 15,24 Euro pro Stunde.
Objekt und Bauregie GmbH schaltet ein polnisches Subunternehmen ein, das seinen hauptsächlich ausländischen Beschäftigten nur rund 6 Euro zahlt. Das Land Niedersachsen wertet dies als Vertragsbruch der deutschen Baufirma und entzieht ihr den Auftrag.
Gegen diese Entscheidung klagt der Insolvenzverwalter der Objekt und Bauregie GmbH vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Richter in Luxemburg bewerten die Freiheit der Märkte höher als die Rechte der Arbeitnehmer und geben dem Kläger Recht. Im Klartext: Ein polnischer Arbeiter hat kein Recht auf den gleichen Lohn wie sein deutscher Kollege.
„Die Arbeiter sind stinksauer“, erklärt Stefan Deeters, der als Gewerkschafter der IG BAU viel auf den Baustellen unterwegs ist, „sie verstehen nicht, warum Menschen, die gleich hart arbeiten, nicht gleich bezahlt werden.“
Zudem schränkt das Luxemburger Urteil die Handlungsmöglichkeiten von Ländern und Kommunen ein. Die Vergabe öffentlicher Aufträge dürfen sie zukünftig nicht mehr an die Bedingung knüpfen, dass ortsübliche Tariflöhne gezahlt werden, wenn diese oberhalb des Mindestlohns liegen. So verkümmert der Mindestlohn, ursprünglich eine Lohnunter-grenze, zum Höchstlohn.
Dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist kein Einzelfall. Immer häufiger entscheiden die Richter des höchsten Gerichts der Europäischen Union zum Nachteil abhängig Beschäftigter. In Schweden und Finnland beispielsweise hat das Gericht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verboten, für höhere Löhne für ihre ausländischen Kollegen zu streiken, da dadurch die Freiheit des Marktes eingeschränkt werde.
Von dieser Rechtsprechung profitieren nur die Unternehmen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grenzenlos ausbeuten dürfen: Ein deutsches Unternehmen, das nach Polen geht, zahlt polnische Löhne. Ein Pole aber, der in Deutschland arbeitet, kriegt keinen deutschen Lohn.