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Freie Hebammen im freien Fall

erschienen in Lotta, Ausgabe 7,

Freiberufliche Hebammen sind gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Die springt ein, falls bei der Geburt ein Fehler passiert und Kind oder Mutter zu Schaden kommen. Betrug die jährliche Prämie 1981 nicht einmal 31 Mark, stieg sie bis 2009 explosionsartig auf rund 2400 Euro. Ab Juli 2014 wird die Summe auf 5090 Euro klettern. Das ist existenzbedrohend für jede freie Hebamme, liegt ihr Jahresverdienst im Durchschnitt doch bei 15.500 Euro. Immer mehr Hebammen geben deshalb die Geburtshilfe auf. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen zählte Ende 2013 insgesamt 17700 freiberufliche Hebammen, davon boten nur noch 5140 die Geburtshilfe an. Die Folge: In vielen Regionen stehen Frauen Alternativen zur Klinikgeburt  - zu Hause oder in Geburtshäusern - nicht mehr zur Verfügung. Auch die Vor- und Nachsorge von Wöchnerinnen ist aufgrund der niedrigen Honorare der Krankenkassen nicht mehr überall gesichert.

CDU-Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe meinte, er nähme die Probleme der Hebammen „außerordentlich ernst“ und würde „zeitnah“ helfen. Eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE jedoch ergab, dass die derzeitige Bundesregierung weder die Zahl der betroffenen Hebammen noch deren tatsächliche Einkommenssituation kennt. Ebenso wenig sei die Zahl der Schadensfälle und deren Verlauf bekannt.

Seit Jahren werden die Abstände, in denen die Hebammen Alarm schlagen, immer kürzer. 2012 gab es einen Termin bei Kanzlerin Merkel, 2013 tagte eine Arbeitsgruppe unter FDP-Gesundheitsminister Daniel Bahr. Der amtierende Gesundheitsminister schlug eine kosmetische Korrektur vor: die Krankenkassen sollten einige Leistungen anders vergüten. Der Vorschlag wurde abgelehnt. Und so ist bis heute keine politische Lösung für die Hebammen in Sicht.

Regina Stosch