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Frauen verdienen mehr!

erschienen in Querblick, Ausgabe 1,

Warum ein gesetzlicher Mindestlohn eine wichtige frauenpolitische Forderung ist 

Zwei Drittel der Vollzeitbeschäftigten im Niedriglohnbereich sind weiblich. Dies liegt auch am hohen Beschäftigungsanteil von Frauen in Dienstleistungsberufen, denn dort sind Niedriglöhne besonders verbreitet. Niedriglöhne sind Löhne, die 50 bis 75 Prozent des Durchschnittslohns betragen. Löhne, die das noch unterbieten, werden Armutslöhne genannt. Wenig überraschend ist, dass auch unter denen, die Armutslöhne verdienen, der Frauenanteil mit 70 Prozent besonders hoch ist.  Wie man es dreht und wendet: Frauen sind die Verliererinnen der Niedriglohnpolitik. Ein gesetzlicher Mindestlohn von acht Euro Stundenlohn würde besonders den Frauen, aber auch den – vorwiegend nicht-deutschen – Männern helfen, die in Berufen ohne tarifliche Absicherung arbeiten müssen. Sei es, weil sie in Branchen arbeiten, die von den Tarifpartnern nicht (mehr) erfasst werden, insbesondere weil die Beschäftigten nicht (mehr) gewerkschaftlich organisiert sind, oder sei es, weil die Arbeitgeber schlicht keinem Verband angehören und sie frei von »tariflichen Zwängen« weniger bezahlen können. Allgemeinverbindliche Tarifverträge, die auch solche Arbeitgeber zu tariflichen Leistungen verpflichten, gibt es in unserer vom freien Markt bestimmten Wirtschaft mittlerweile kaum noch. 

Tariflöhne schützen Frauen nicht per se vor Ausbeutung

Betroffen sind vor allem Beschäftigte in Berufen, die überwiegend von Frauen ausgeübt werden. Es gibt beispielsweise 98,5 Prozent Arzthelferinnen und nur 1,5 Prozent Arzthelfer, 80 Prozent Frisörinnen und nur 20 Prozent Frisöre. Nach dem neuen ver.di-Tarifvertrag verdient eine Frisörin in Baden-Württemberg künftig im ersten Berufsjahr um die 8 Euro pro Stunde, in Sachsen bekommt sie dagegen nur skandalöse 3,82 Euro.  Ein gesetzlicher Mindestlohn von acht Euro die Stunde käme  auch diesen Beschäftigten zugute. Für sie ist es wichtig, dass der Mindestlohn flächendeckend über den zu niedrigen Tariflöhnen ansetzt und nicht branchenspezifisch anhand der jeweiligen Mindesttariflöhne festgelegt wird.

Mann = Ernährer, Frau = Zuverdienerin?

Auch für viele – meist weibliche – Beschäftigte in Teilzeit- und Minijobs würde sich die Situation durch einen gesetzlichen Mindestlohn verbessern. Denn wer in einem Minijob arbeitet, tut dies häufig unterhalb der tariflichen Regelungen und überwiegend zu einem Niedrig- oder gar Armutslohn.  Damit lässt sich ein eigenständiger Lebensunterhalt nicht sichern. Eine unmittelbare Folge ist die finanzielle Abhängigkeit vom Partner oder vom Staat.  Wie vor hundert Jahren ist das beschäftigungspolitische Modell der Bundesrepublik im Wesentlichen noch immer  darauf ausgerichtet, dass Männer die Familie ernähren und Frauen (bestenfalls) dazuverdienen. Eine solche Vorstellung ist aber weder zeitgemäß noch politisch wünschenswert. Die Forderung nach Löhnen, die Frauen wie Männern gleichermaßen ein existenzsicherndes Einkommen garantieren, ist nach wie vor aktuell. Ein gesetzlicher Mindestlohn würde uns diesem Ziel um einiges näherbringen. Aus frauenpolitischer Sicht hat die Forderung nach dem Mindestlohn also höchste Relevanz. Auch weil er ein wichtiger Schritt wäre, um die Frauenarmut zu bekämpfen. Sowohl unmittelbar als auch mit Blick auf die Alterssicherung von Frauen.  Außerdem könnte er dazu beitragen, der Lohndiskriminierung von Frauen entgegenzuarbeiten.

Gegen die anhaltende Lohndiskriminierung von Frauen

Hierzulande verdienen Frauen im Durchschnitt 20 Prozent weniger als Männer. Nicht genug, dass Deutschland damit zu den Schlusslichtern in Europa gehört. Bei uns geht die Lohnschere zwischen Frauen und Männern entgegen dem europäischen Trend sogar weiter auf. Ein gesetzlicher Mindestlohn kann die Lohndiskriminierung von Frauen zwar nicht beseitigen, wäre aber für gering verdienende Frauen eine wichtige Maßnahme, um das Ausmaß der Entgeltungleichheit einzugrenzen. Deshalb ist die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn auch eine gleichstellungspolitische Forderung nach mehr Geschlechtergerechtigkeit. Wir sind uns als Linksfraktion bewusst, dass wir an vielen Stellen ansetzen müssen. Bei prekären Beschäftigungsverhältnissen spielen neben dem Einkommen eben auch der Kündigungsschutz, der Wiedereinstieg nach Zeiten der  Familienarbeit, die Verteilung der Arbeit (Erwerbs- ?und Familienarbeit) und die Arbeitszeitverkürzung eine wesentliche Rolle. Für DIE LINKE. ist ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn nur ein Schritt auf dem Weg zu mehr Gleichstellung im Erwerbsleben, aber immerhin ein Schritt. Und der hätte es in sich.

Karin Binder, MdB, war ein Jahr Frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion.  Seit Oktober ist sie Sprecherin für VerbraucherInnenschutz