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EU-Verfassungsklage vor dem Kadi

erschienen in Clara, Ausgabe 2,

Gauweiler vs. Merkel

Menschen, die sich abnorm verhalten, schaffen es fast immer ins Fernsehen. Wer die 800 Seiten EU-Verfassung gelesen hat, gilt zwar auch als schriller Sonderling, aber nicht zwingend als medientauglich. 800 Seiten! Und jede einzelne zäher als Texte von Otto Gotsche, dessen stets verfügbare Bücher in DDR-Bibliotheken nicht nach Stück, sondern Metern gezählt wurden. Da muss man schon sehr speziell veranlagt sein. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages verhielten sich normal. Bevor sie am 12. Mai 2005 ihr Votum zur EU-Verfassung abgaben, konnte von Gerhardt, Pieper, Runde über Pflüger, Thierse und Clement bis Ströbele und vielen, vielen anderen nicht ein einziger konkrete Reporterfragen zu Inhalten des Gesetzes beantworten. Nichtwissen ist Macht. Folgerichtig stimmten 569 Volksvertreter dafür. So weit also ein ganz normaler Vorgang.

Ungewöhnlich war jedoch, dass schon zwei Wochen zuvor ein Parlamentarier dagegen geklagt hatte, im Bundestag überhaupt über die europäische Verfassung abstimmen zu lassen. Peter Gauweiler, Sonderbevollmächtigter der CSU im »Arbeitskreis zur Förderung von Blasmusik und Großwildjagd«, hatte vor dem Bundesverfassungsgericht geltend gemacht, das Zustimmungsgesetz sei »verfassungs- und staatswidrig«. Damit mag der »schwarze Peter«, wie er sich sittenwidrig - Eigner dieses Titels ist der Jenaer Fußballer Peter Ducke - nennen lässt, durchaus Recht haben. Weiß ja so gut wie keiner, was drinsteht. Die wenigen Eingeweihten bestätigen jedoch die grundlegenden Handicaps des Gesetzestextes: Neoliberalismus und Militarisierung nehmen zu, ganz im Gegensatz zu Demokratie und Bürgerbeteiligung. Ob genau diese Mängel Gauweiler, Euro-Gegner (›Esperanto-Geld‹) und D-Mark-Fan (warb als Bundestagskandidat für deren Wiedereinführung), zu seiner Klage bewogen hatten, ist unerheblich. Wichtig ist das Ergebnis: Das Bundesverfassungsgericht erklärte Gauweilers Klage zwar für ›unzulässig‹, weil es nicht über etwas richte, was noch gar nicht existiere. Aber Gauweiler könne ja erneut klagen, wenn das Gesetz erst mal vorhanden, also ratifiziert sei. Das wiederum ist vorerst nicht in Sicht. Denn Bundespräsident Köhler, dessen Schreibblockade damals begann, sah sich nicht imstande, das Dokument zu signieren. Das könne er erst dann, wenn das Karlsruher Gericht »in der Hauptsache«, also über das Gesetz selbst, entschieden habe. Damit aber wollen sich die Verfassungsrichter Zeit lassen, weil sie einen »möglicherweise veränderten« Vertrag erwarten und den auch erst für 2009.

Genau hier kommt Kanzlerin Merkel ins Spiel. Und in Bedrängnis. Seit Januar hat Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft übernommen. Merkel wollte auf eine schnelle Fortführung des europäischen Verfassungsprozesses drängen. Da macht es sich nicht sonderlich gut, wenn das Unterfangen schon im eigenen Land gescheitert ist. Wie sie ihre Heimschwäche überwinden kann, ist unklar. Auf ein Referendum, wie es auch Gauweiler befürwortet - eine mittlerweile rein hypothetische Möglichkeit -, setzt sie mit Sicherheit nicht. Natürlich müsste sie nicht befürchten, dass der Bürger sich plötzlich umfassend kundig machte und in Kenntnis der Tatsachen entscheidet. Dafür sind sich Wähler und Abgeordnete dann doch zu ähnlich, obwohl es unter den Wählern mehr Ausnahmen gäbe. Es könnte aber durchaus sein, dass die Deutschen versuchten, den renitenten Franzosen und Holländern nachzueifern, und mit ›Nein‹ stimmten. Dann stünde Merkel genau vor den Fragen, die sich ihr jetzt ohnehin stellen: Wie weiter? Noch mal ganz von vorn anfangen? Womöglich diesmal sogar mit mehr Demokratie und Bürgerbeteiligung? Und das alles wegen Gauweiler. Vielleicht könnte die Kanzlerin, deren verbale Vehemenz die ganze Palette von farblos bis blass abdeckt, diesmal beim tief religiösen evangelischen Christen Gauweiler eine Anleihe machen. Der hatte jüngst als Anwalt vor Gericht zu einem Prozessbeteiligten gesagt: »Du Saubazi! Ich hau dir eine rein!«