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Ein Erfolg der Opposition

erschienen in Clara, Ausgabe 39,

DIE LINKE und Die Grünen setzen die Bundesregierung im NSA-Spionageskandal unter Druck und enthüllen, dass der BND jahrelang rechtswidrig spioniert hat.

Vor genau einem Jahr nahmen die DIE LINKE und Die Grünen die Bundesregierung in die Zange. Monatelang geisterten Meldungen durch die Öffentlichkeit, der Bundesnachrichtendienst (BND) habe anhand von Suchbegriffen – auch Selektoren genannt – für den US-amerikanischen Geheimdienst NSA spioniert. Er habe unter anderem E-Mails und Telefonate nach deutschen oder europäischen Zielen durchsucht und abgezapfte Daten zur Verfügung gestellt. Die Opposition wollte Klarheit und stellte im NSA-Untersuchungsausschuss einen Beweisantrag mit dem Ziel, diese Selektoren der NSA einzusehen. Seitdem steckt die Bundesregierung in einem Geheimdienstskandal.   Einige Monate nach dem Antrag, im April, legte die Bundesregierung einige Akten vor und gestand öffentlich ein, der BND habe Fehler gemacht. Es folgten zwar Zeugenvernehmungen von BND-Präsident Gerhard Schindler, Geheimdienstkoordinator Klaus-Dieter Fritsche und Innenminister Thomas de Maizière (CDU). Aber die Regierung weigerte sich beharrlich, dem Ausschuss Einsicht in die fraglichen NSA-Selektoren zu gewähren.    Dagegen reichten DIE LINKE und Die Grünen im September Klage vor dem Verfassungsgericht ein. Hintergrund des Ringens um Akteneinsicht: Eine Kontrolle der Geheimdienste ist nur dann möglich, wenn die Abgeordneten selbst sehen können, wonach der BND sucht und was er an die NSA weitergibt. Alles andere würde bedeuten, dass die Regierung sich selbst kontrolliert und das Parlament ihr dabei blind vertrauen muss.    Keinen Monat später informierte die Bundesregierung das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) – ein aus Abgeordneten bestehendes Gremium zur Kontrolle des BND – darüber, dass nicht nur die NSA, sondern auch der BND Selektoren eingesetzt hat, die gegen deutsche und europäische Interessen verstoßen.    BND bespitzelt Kinderhilfswerk   Fast gleichzeitig enthüllt die Mitteldeutsche Zeitung weitere Details. Demnach sei in der Sitzung des PKGr im Oktober darüber berichtet worden, dass der BND eine vierstellige Zahl kritischer Selektoren selbst eingesetzt und dies erst nach den Veröffentlichungen von Edward Snowden im Sommer 2013 gestoppt habe.    Das PKGr setzte eine Taskforce zur Untersuchung der BND-eigenen Selektoren ein. Was diese vorfand, bewegte das sonst sehr verschwiegene Gremium sogar zu einer öffentlichen Erklärung. Am 16. Dezember teilte der Vorsitzende des PKGr, André Hahn, im Rahmen einer Pressekonferenz mit, dass der BND ausländische Regierungen, EU-Institutionen und Nichtregierungsorganisationen ausspioniert hat, und zwar nicht für die NSA – was dramatisch genug wäre –, sondern im eigenen Interesse. Das Gremium erklärte weiter, dass der BND erst im Sommer 2013 anfing, problematische Selektoren auszusortieren und „die Steuerung eines Drittels dieser Ziele […] mit großer Wahrscheinlichkeit rechts- und auftragskonform“ erfolgte. Im Umkehrschluss bedeutet das: Zwei Drittel der 3.300 Selektoren, die bis zum Jahr 2013 vom BND benutzt und die dem PKGr vorgelegt wurden, waren klar rechtswidrig oder mindestens fragwürdig.    Bereits im November 2015 hatte es Presseberichte gegeben, dass der französische Außenminister Laurent Fabius, der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag und das UN-Kinderhilfswerk UNICEF zu den Zielen des BND gehörten – selbst der deutsche EU-Diplomat Hansjörg Haber.    Nur wenige Tage nach diesen Berichten knickte das Kanzleramt ein und ließ die Obleute im NSA-Untersuchungsausschuss eine Liste mit jenen BND-Selektoren einsehen, die von der Bundesregierung als problematisch eingestuft wurden. Von Öffentlichkeit und Aufklärung im Sinne des NSA-Untersuchungsausschusses keine Spur, da die Obleute zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet sind. Völlig offen blieb zudem die Frage, ob es sich um dieselben Selektoren handelte, die das PKGr einsehen konnte, und wonach der BND sonst noch so geschnüffelt hat. Von den NSA-Selektoren ganz zu schweigen.   Martina Renner, Obfrau der Fraktion DIE LINKE im Untersuchungsausschuss, sagte dazu: „Das ist lediglich ein erster Schritt. Nur wenn dem NSA-Untersuchungsausschuss sowohl die BND- als auch die NSA-Selektoren vollständig vorgelegt werden, können die Abgeordneten beurteilen, wie weitreichend das Ausmaß der rechtswidrigen Überwachungspraxis war und in welchem Umfang das Parlament und die Öffentlichkeit bislang über das Ausmaß der Überwachungspraxis getäuscht wurden.“   Da die Bundesregierung sich inzwischen wieder auf die alte Position zurückgezogen hat, dass der NSA-Ausschuss nicht berechtigt sei, BND-Selektoren einzusehen, hat die Opposition nun beantragt, den Auftrag des Untersuchungsausschusses zu erweitern. Nur so lässt sich klären, ob die Selektoren des BND überhaupt klar von denen der NSA zu trennen sind, und ob nicht noch viel mehr Menschen, Firmen oder Institutionen überwacht wurden, die mit Terrorismus oder illegalem Waffenhandel so gar nichts zu tun haben.