Zum Hauptinhalt springen

Die vergessenen Frauen

erschienen in Lotta, Ausgabe 12,

Tausende Frauen wurden während der Naziherrschaft öffentlich geschoren, an den Pranger gestellt, ins Zuchthaus oder ins Konzentrationslager gesteckt. Ihr Verbrechen: Kontakt mit »Fremd - völkischen«. Ihre Geschichten sind vergessen oder kaum bekannt.

Man spürt die Angst der Frau auf den Fotos. Ihr Name: Martha Wölkert. Sie wird von der Staatsmacht in Uniform in ihrem Heimatort Arendsee, einer Stadt in der Altmark, vorgeführt. Ein Pappschild brandmarkt sie: »Ich bin eine Sau, war eine deutsche Frau. Ich verkehre mit Polen.« Kinder, Frauen, Männer begaffen sie, es heißt, auch ein Spielmannzug sei bei der öffentlichen Demütigung dabei gewesen. Zuvor waren der 35-jährigen Landarbeiterin auf dem Marktplatz die Haare geschoren worden. Passiert unter den Augen der Bevölkerung ist das am 16. Juni 1941. Martha Wölkert kommt ins Gefängnis in Arendsee, danach in Magdeburg und im März 1943 – also fast zwei Jahre später – wird sie in das Frauenkonzentrationslager Ravensbrück deportiert. Dort wird sie weitere eineinhalb Jahre für ihr »Vergehen«, nämlich für den »Verkehr mit Polen«, büßen.

Im ehemaligen Konzentrationslager Ravensbrück lassen sich etwa 3 500 Frauenschicksale dieser Art rekonstruieren. Frauen in unterschiedlichem Alter und unterschiedlicher sozialer Herkunft, deren einziges Vergehen darin bestand, dass sie sich menschlich verhalten hatten – und zwar den »Fremden« gegenüber. Im Verlaufe des Zweiten Weltkriegs hatte das NS-Regime etwa sieben Millionen Ausländerinnen und Ausländer, darunter knapp zwei Millionen Kriegsgefangene, verschleppt. Sie leisteten Zwangsarbeit in der Industrie, auf Bauernhöfen, als Dienstmägde in Haushalten, in Handwerksbetrieben. Wenn auch dringend gebraucht, fürchtete die NS-Führung doch gleichzeitig um die »Blutreinheit des deutschen Volkes«. Somit wurde der sexuelle Kontakt zu »Fremdvölkischen « unter Strafe gestellt. »Wer vorsätzlich gegen eine zur Regelung des Umgangs mit Kriegsgefangenen erlassene Vorschrift verstößt oder sonst mit Kriegsgefangenen in einer Weise Umgang pflegt, die das gesunde Volksempfinden gröblich verletzt, wird mit Gefängnis, in schweren Fällen mit Zuchthaus bestraft«, ist in einem Erlass vom November 1939 nachzulesen. Doch was bedeutete dieses »Umgangsverbot « genau? Wer prangerte die Frauen an? Was reichte aus, um sie zu bestrafen? Und warum wissen wir bis heute so wenig darüber?

»Der »verbotene Umgang«, so die Kulturwissenschaftlerin Laura Müller, »musste nicht gleich Geschlechtsverkehr bedeuten, schon ein Duzen, eine freundschaftliche Verabschiedung oder die Anrede beim Vornamen reichten aus, um die Gestapo aufmerksam zu machen.« Für Denunzianten war damit Tür und Tor geöffnet. Manchmal war es die Nachbarin, der eigene Vater, der Arbeitskollege, der Vorgesetzte, ein Polizist, in einem Fall sogar der Arzt. Bewiesen werden musste nichts, die Behauptung allein reichte aus. »Als Strafen kamen infrage: Gefängnis- oder Zuchthausstrafen, Geldstrafen, der Verlust der Bürgerrechte, die Veröffentlichung ihres Namens in der Lokalpresse und die öffentliche Demütigung durch die Haarschur mit anschließendem Vorführen vor der Dorf- und Stadtgemeinschaft. « Laura Müller hatte für ihre Masterarbeit Vernehmungsprotokolle, Gerichtsurteile, Anwaltsschreiben, manchmal waren es nur Transportzettel, ausgewertet und konnte für das Saarland 60 persönliche Geschichten von Frauen, die wegen des »verbotenen Umgangs« mit Kriegsgefangenen verurteilt wurden, ermitteln. Die regionale Aktenlage ist überall dünn. Das bestätigt auch Harry Stein, Historiker und Co-Kurator der historischen Dauerausstellung in der Gedenkstätte Buchenwald. Die Ausstellung »Ausgrenzung und Gewalt« erzählt unter anderem von den »Konsequenzen rassistischer Umgangsverbote«. In einem Zweitausendseelenort in Thüringen werden fünf Frauen angeprangert. In einem anderen Ort in Südthüringen lyncht die Polizei in aller Öffentlichkeit und zur Abschreckung 20 Polen. Kriegsgefangene, denen Beziehungen zu deutschen Frauen unterstellt oder nachgesagt wurden, überlebten nur selten. Die Gestapo ließ sie im Rahmen einer »Sonderbehandlung« ermorden. Inzwischen erhielt die Gedenkstätte Buchwald vom Internationalen Suchdienst einen digitalisierten Satz von einigen Hunderttausend Blatt, vor allem Personalakten. Damit, so Harry Stein, würden sich Fallbeispiele für den »verbotenen Umgang« auch in Ortschaften »im Rheinland, in Franken, Mecklenburg, Brandenburg, Sachsen, Ostpreußen, Schlesien, Hessen, Niedersachsen und der Provinz Sachsen« nachweisen lassen.

Erstmals gab es nun in der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück eine Tagung zu dem »Verkehr mit Fremdvölkischen«. Historiker *innen, Wissenschaftler*innen, Publizist* innen und Filmemacher*innen, Gedenkstättenleiterinnen und -leiter trugen die Ergebnisse der mühsamen Spurensuche zusammen. Keine der verurteilten Frauen wurde bis heute rehabilitiert, keine einzige bekam eine Entschädigung. Kaum ein Täter wurde nach dem Krieg bestraft. Im Gegenteil: Diese Frauen sind fast vergessen. Viele der Betroffenen schweigen immer noch aus Scham. Es ist an der Zeit, ihre Geschichten zu erzählen und die Unrechtmäßigkeit der Urteile aufzuheben.

Gisela Zimmer

Lesetipp:

Das Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück

Neue Beiträge zur Geschichte und Nachgeschichte

Insa Eschebach, die Gastgeberin und Mitinitiatorin der Tagung »Verkehr mit Fremdvölkischen« leitet die Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück. In dem oben genannten Buch veröffentlichte sie einen Beitrag zum Thema, in dem sie die »Haftgruppe der wegen verbotenen Umgangs im KZ Ravensbrück inhaftierten Frauen« näher beleuchtet. »Neben der großen Gruppe der deutschen Frauen gab es auch eine unbekannte Zahl polnischer Frauen, die wegen eines Verhältnisses zu einem deutschen Mann nach Ravensbrück deportiert wurden.« Über diese Gruppe von Frauen sei »bislang kaum etwas bekannt«.

 Der Sammelband erschien 2014 und kostet 24 Euro.