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Die Krankheit des Gesundheitssystems

erschienen in Clara, Ausgabe 43,

Die Idee ist fast 135 Jahre alt und aktueller denn je. Als Reichskanzler Otto von Bismarck im Jahr 1883 die gesetzliche Krankenversicherung einführte, nannte er sie einen „Versuch zur Lösung der sozialen Frage“ im wenige Jahre zuvor gegründeten Deutschen Reich. Dem konservativen Kanzler mag es weniger um das Wohl der Arbeiterinnen und Arbeiter als um die Schwächung ihrer Organisationen gegangen sein. Doch das Prinzip, das der Einführung der Krankenversicherung zugrunde lag, war und ist bestechend.

Die gesetzliche Krankenversicherung fußt auf Solidarität – ähnlich wie die Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung. Persönliche Risiken werden gemeinschaftlich getragen: Für die Kosten, die aus einer Krankheit oder einem Unfall resultieren, muss nicht das Individuum aufkommen, sondern die Versichertengemeinschaft. Die Höhe des Krankenkassenbeitrags hängt nicht vom persönlichen Krankheitsrisiko ab, sondern richtet sich nach der Höhe des jeweiligen Einkommens. Und durch die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung erwerben alle Versicherten den gleichen Anspruch auf Gesundheitsversorgung im Krankheitsfall.

Doch um die Solidarität in der Krankenversicherung steht es immer schlechter, seitdem die Politik, nahezu unabhängig davon, welche Parteien die Regierung bilden, ihre Gesetze an einem anderen Leitgedanken ausrichtet: dem Wettbewerb. So wurde die historische Konkurrenz zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ergänzt um den Wettbewerb der Krankenkassen untereinander.

Irmtraud Dold, eine 59-jährige gelernte Speditionskauffrau aus Baden-Württemberg, gehört zu den 90 Prozent der Menschen in Deutschland, die gesetzlich versichert sind. Siegfried Tanculski, ein 74-jähriger Kaufmann aus Ostfriesland, ist privat versichert. Ihre Beispiele illustrieren, welche Auswirkungen die politischen Entscheidungen der vergangenen Jahrzehnte haben. Irmtraud Dold musste jahrelang darum kämpfen, dass die Krankenkasse ihr einen allergieverträglichen Zahnersatz zahlt. Mehrere Tausend Euro, ihre gesamten Ersparnisse, gingen für Eigenanteile, Zuzahlungen, Allergietests drauf. Siegfried Tanculski hat fast 50 Jahre lang Beiträge an eine private Krankenversicherung gezahlt. Weil irgendwann seine Geschäfte nicht mehr so gut liefen, konnte er die teuren Beiträge nicht mehr zahlen; heute erhält er nur noch Leistungen bei akuter Krankheit und Schmerzen.

Wettbewerb statt Solidarität

Bereits Ende der 1970er Jahre beginnt die Politik in Westdeutschland, Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung einzuschränken und so einen Teil der krankheitsbedingten Kosten einseitig auf die Versicherten abzuwälzen. An den Kosten für Zahnersatz und Kieferorthopädie müssen sie sich beteiligen, für Verordnungen und Fahrtkosten werden Zuzahlungen fällig, die in den darauffolgenden Jahren rasch erhöht werden, und für Krankenhausaufenthalte und Kuren fallen pauschale Tagessätze an.

Eine rasante Beschleunigung erfährt diese Entwicklung in den 2000er Jahren. Zunächst erhöht die Regierung aus SPD und Grünen mit Zustimmung von CDU/CSU die Zuzahlungen drastisch, führt die Praxisgebühr ein – ein obligatorisches Eintrittsgeld beim Arzt. Schließlich beschließen SPD und Grüne auch noch einen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, den ausschließlich die Versicherten zahlen müssen. Bis dahin wurden die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung jahrzehntelang jeweils zur Hälfte von den Beschäftigten und den Arbeitgebern gezahlt.

„Ich konnte kaum sprechen“

Ein paar Jahre später lassen CDU/CSU und FDP den Anteil des Arbeitgebers an den Krankenversicherungsbeiträgen gesetzlich festschreiben. Für alle zukünftigen Beitragserhöhungen müssen fortan einseitig die Versicherten in Form von Zusatzbeiträgen aufkommen. Zudem zwingt die Politik die Krankenkassen, untereinander um Versicherte zu konkurrieren. Infolgedessen schränken die Kassen Leistungen ein und bewilligen Therapien nicht, um zu vermeiden, dass sie wegen steigender Beiträge Versicherte verlieren.

Irmtraud Dold aus Offenburg bekam diese Entwicklung am eigenen Leib zu spüren. Vor mehr als zehn Jahren hatte die 59-Jährige Kronen im Ober- und Unterkiefer erhalten, für die sie einen Eigenanteil von 2.200 Euro zahlen musste – viel Geld für die ehemalige Angestellte im öffentlichen Dienst, die seit dem Jahr 2012 eine niedrige Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht. Doch aufgrund multipler Allergien, von denen sie zu diesem Zeitpunkt noch nichts wusste, vertrug sie den Zahnersatz nicht: Ihre Zähne lösten sich auf, die Kronen fielen heraus, ihre Mundhöhle vereiterte. „Ich konnte nur noch Babykost essen“, erinnert sie sich.

Im Jahr 2009 wurde bei ihr eine Kunststoffallergie, drei Jahre später eine starke Allergie gegen Edelmetall wie Gold und Palladium diagnostiziert. Von den Kosten für die aufwendigen Allergietests, insgesamt rund 1.500 Euro, erhielt sie lediglich 500 Euro von der Krankenkasse zurück – nach einem mehrjährigen Gerichtsverfahren, das erst im Jahr 2016 mit einem Vergleich endete. Insgesamt hat Irmtraud Dold für ihren Zahnersatz zehn Gerichtsverfahren führen müssen; einige davon sind noch immer nicht abgeschlossen.

Für Irmtraud Dold kommt aufgrund der multiplen Allergien nur ein Zahnersatz infrage, der aus verträglichen Materialien gefertigt ist. Sie suchte mehrere Zahnkliniken und Zahnärzte auf, die mit auf Allergien spezialisierten Zahnlabors kooperieren. Doch die Zahnklinik forderte eine Vorauszahlung von 3.500 Euro. Die Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme ab. Als dann der Zahnverlust im Oberkiefer fortschritt und der unverträgliche Zahnersatz nicht mehr zu befestigen war, musste Irmtraud Dolds Oberkiefer mit einem Langzeitprovisorium versorgt werden. Auch die Kosten hierfür, mehr als 1.100 Euro, musste sie allein tragen, ebenso die Fahrtkosten, die durch die Reisen zu Kliniken und Ärzten in Höhe von insgesamt rund 1.500 Euro entstanden waren.

In ihrer Verzweiflung machte Irmtraud Dold ab dem Jahr 2013 schließlich ihre Krankengeschichte öffentlich und kontaktierte diverse Politiker, darunter Gregor Gysi (DIE LINKE). Erst nachdem der Oberkiefer im Jahr 2015 zahnlos geworden war, bewilligte die Krankenkasse die nun erforderliche Totalprothese und sicherte die volle Kostenübernahme zu – ein Ergebnis, für das Irmtraud Dold sechs Jahre lang kämpfen musste. „Ich konnte es zuerst überhaupt nicht glauben“, erinnert sie sich. Ende 2015 erhielt sie endlich eine allergieverträgliche Zahnprothese für den Oberkiefer. Jetzt hofft sie darauf, dass sie in diesem Jahr von ihrer Krankenkasse einen positiven Bescheid für den Zahnersatz im Unterkiefer erhält, „damit ich endlich wieder lachen, richtig essen und zubeißen kann“, sagt sie.

Gemeinhin geht man davon aus, dass es Privatversicherten besser geht. Aus diesem Grund wird das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung als Zwei-Klassen-Medizin bezeichnet. Tatsächlich haben Privatversicherte im Durchschnitt kürzere Wartezeiten bei Ärztinnen und Ärzten, die für ihre Behandlung höhere Honorare kassieren. Auch sind sie nicht von Leistungskürzungen betroffen, etwa bei nicht rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Und ob man im Krankenhaus ein Einzelzimmer erhält und von der Chefärztin oder vom Chefarzt behandelt wird, richtet sich häufig nach dem Versicherungsstatus, nicht nach dem Bedarf.

Hinzu kommt, dass sich bei privaten Krankenversicherungen die Beitragshöhe nach dem individuellen Krankheitsrisiko und dem Eintrittsalter berechnet, wovon häufig junge, gesunde Menschen mit hohem Einkommen profitieren. Ihre Beiträge fehlen jedoch der gesetzlichen Krankenversicherung, was deren finanzielle Stabilität untergräbt. Erst im Alter oder in finanzieller Not merken viele Privatversicherte, dass sie in einem solidarischen Versicherungssystem besser aufgehoben wären.

Siegfried Tanculski aus Ostrhauderfehn in Ostfriesland hat diese Erfahrung mit 60 Jahren gemacht. Der heute 74-jährige selbststständige Handelsvertreter für Möbel und Kunst wollte damals von einer privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Doch das ist nach dem 55. Lebensjahr nicht mehr möglich. Kurz darauf begann eine zähe Auseinandersetzung mit einem großen deutschen Versicherungskonzern, die bis heute anhält.

„Wer denkt sich so etwas aus?“

Siegfried Tanculski, der eine kleine Rente bezieht, ärgert sich, dass er mittlerweile 520 Euro im Monat für die Versicherungspolice zahlen müsste. „Vor rund zehn Jahren betrug der Beitrag 300 Euro“, sagt er, „das ist eine Erhöhung um fast 75 Prozent! Dabei gehe ich so gut wie nie zum Arzt.“ Als seine Geschäfte nicht mehr so gut laufen, kommt er in Zahlungsrückstand. Die Versicherung meldet sich bei ihm und bedrängt ihn, die Beitragsrückstände unverzüglich zu begleichen. Einen kostengünstigeren Tarif verweigert sie ihm. Stattdessen erhält er den Ratschlag, sich ans Sozialamt zu wenden, damit es die fehlenden Beiträge übernehme.

Mittlerweile zahlt Siegfried Tanculski rund 70 Euro im Monat für einen Notlagentarif – einen Tarif, der im Jahr 2014 eingeführt wurde und den mittlerweile mehr als 115.000 Versicherte in Anspruch nehmen müssen. Er verfügt über keine Gesundheitskarte, sondern muss sich in der Arztpraxis mit einem DIN-A4-Bogen ausweisen. „Die ganze Praxis erfährt so, dass ich im Notfalltarif bin“, sagt er. Versorgung erhält er nur bei akuter Krankheit und Schmerzen. Für ihn verstoße das gegen die Menschenwürde. Denn statt die Verschlimmerung einer Krankheiten zu vermeiden, darf er erst zum Arzt gehen, wenn es nicht mehr anders geht, in Notfällen eben. „Wer denkt sich denn so etwas aus?“, fragt er.

Verantwortlich für diese Entwicklung im Gesundheitssystem sind politische Entscheidungen, die in den vergangenen Jahrzehnten getroffen wurden. Diese Entscheidungen waren und sind nicht alternativlos. Tatsächlich sind die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung in den vergangenen 30 Jahren nicht wesentlich stärker gestiegen als das Bruttoinlandsprodukt. Wären in dieser Zeit alle Einkommen gleichermaßen zur Finanzierung der Krankenversicherung herangezogen worden, hätte auf alle Maßnahmen, die einseitig die Versicherten belasten, verzichtet werden können: Praxisgebühr, Zusatzbeiträge, Beitragserhöhungen und Leistungskürzungen wären unnötig.

Die Fraktion DIE LINKE wirbt seit Jahren für ein alternatives Modell: die Solidarische Gesundheitsversicherung. Alle Menschen, die in Deutschland leben, sollen Mitglied dieser Versicherung werden, auch Politikerinnen und Politiker, Selbstständige sowie Beamtinnen und Beamte. Die Höhe der jeweiligen Krankenversicherungsbeiträge soll sich nach der individuellen Leistungsfähigkeit richten, also nach dem individuellen Einkommen. Harald Weinberg, Sprecher für Gesundheitsökonomie der Fraktion DIE LINKE, erläutert: „Wer viel Einkommen hat, zahlt viel. Wer wenig hat, zahlt wenig. Und wer keins hat, zahlt nichts.“ Und Kathrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, betont: „Die private Krankenversicherung wollen wir als Vollversicherung abschaffen.“

Auch für Irmtraud Dold und Siegfried Tanculski böte das Modell der Solidarischen Gesundheitsversicherung viele Vorteile. Dank des Solidarprinzips würden ihre Beiträge sinken, im Krankheitsfall aber würden alle medizinisch notwendigen Behandlungen von der Versicherung bezahlt. Die Solidarische Gesundheitsversicherung wäre also, mit den Worten Bismarcks, ein Beitrag zur Lösung der sozialen Frage.