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Die im Dunkeln sieht man nicht

erschienen in Querblick, Ausgabe 7,

Kirsten Tackmann fordert besseren Schutz für Opfer von  Menschenhandel

»Ich habe geholfen, die Zuhälter zu verhaften, und ausgesagt, damit sie bestraft wurden, und nun soll ich ausreisen – wo ich doch schon so lange hier lebe und einen Freund und Freundinnen habe. Jetzt wo alles vorbei ist, gibt man mir einen Arschtritt.« So schockierend das Schicksal der 19-jährigen Ronja aus Rumänien erscheinen mag, so typisch ist es doch für den instrumentellen Umgang deutscher Behörden mit Frauen, die Opfer von Menschenhandel geworden sind.

Dabei hatte sich die Bundesregierung eine bessere Bekämpfung des Menschenhandels mit dem Erscheinen ihres Berichtes zur Umsetzung des Prostitutionsgesetzes selbst als Schwerpunkt gesetzt. Doch so ist es ja fast immer: Wer den Fokus auf das Strafrecht richtet, vernachlässigt den Schutz der Opfer. Frauen wie Ronja müssen bis zu fünf Jahre warten, bis eine Gerichtsverhandlung stattfindet. In dieser Zeit bekommen sie eine Aufenthaltserlaubnis, die alle sechs Monate verlängert werden muss. Sie haben kein Recht auf Arbeit, sind in Sammelunterkünften untergebracht, dürfen keine Ausbildung machen und leben von den kärglichen Leistungen, die ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehen. Besonders dramatisch ist, dass sie keine Ansprüche auf eine medizinische und psychotherapeutische Versorgung haben, die über eine reine Notversorgung hinausgeht.

Es ist übrigens nicht entscheidend, ob die Betroffenen unter der Vorspiegelung falscher Tatsachen einreisten und dann zur Prostitution gezwungen werden. Es gibt auch Frauen, die sich - meist angesichts der katastrophalen wirtschaftlichen Lage in ihren Heimatländern - bewusst dafür entschieden haben, in Deutschland als Prostituierte zu arbeiten. Egal ob sie vorher bereits als Sexarbeiterin tätig waren oder noch nie als Prostituierte gearbeitet haben – sobald sie als »Illegale« in Deutschland leben, sind sie leicht ausbeutbar und können schnell zu Opfern von Menschenhandel werden. Will man eine selbstbestimmte Entscheidung von Frauen sichern, muss man diesen Migrantinnen legale Möglichkeiten schaffen, in Deutschland als Prostituierte tätig zu sein.

Angesichts dieser Situation ist es nicht verwunderlich, dass nur wenige bereit sind, als Opferzeuginnen an einem Verfahren teilzunehmen und gegen die Zuhälter auszusagen. Zu groß ist die Angst, ihre »Schulden« nicht zurückzahlen zu können. Zu groß ist die Angst der Betroffenen vor Racheakten an sich oder ihren Familien. Und zu groß auch das Misstrauen gegen Justiz und Polizei. Schließlich sind sie »Illegale«, die sofort ausgewiesen werden können, wenn sie bei einer Razzia als Prostituierte aufgegriffen werden.

Das Problem des Menschenhandels kann daher nicht allein mit strafrechtlichen Mitteln bekämpft werden. Vielmehr müssen die Interessen der Opfer und Maßnahmen zu ihrem Schutz in den Vordergrund gestellt werden. Dazu gehört, dass die Bedenkfrist für die Frauen auf sechs Monate ausgeweitet wird. Sie sollten unbefristet in Deutschland bleiben können, wenn sie das möchten. Außerdem sollte die Familienzusammenführung ermöglicht werden. Die Frauen brauchen kostenfreien Zugang zu medizinischer Behandlung, auch zu psychologischer Betreuung. Besonders wichtig ist auch eine Arbeits- bzw. Ausbildungserlaubnis: Die Betroffenen brauchen langfristig reale wirtschaftliche und soziale Alternativen. Doch diese Maßnahmen liegen in weiter Ferne. Ein entsprechen der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde im Bundestag leider abgelehnt. Aber wir bleiben am Thema dran!
Kirsten Tackmann, MdB, Frauen- und Agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag.