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Die geachtete Vorsitzende

erschienen in Clara, Ausgabe 4,

Vielen ist vielleicht die Existenz des Petitionsausschusses im Deutschen Bundestag bekannt, kaum aber seine Aufgabe und sein Nutzen. Die Vorsitzende dieses Ausschusses heißt Kersten Naumann und ist Abgeordnete der Linksfraktion. Die Thüringerin hat sich als Spezialistin für Landwirtschaft in ein neues Gebiet eingearbeitet und sich inzwischen über alle Fraktionsgrenzen hinweg Anerkennung für ihre Arbeit erworben.

Wie kann man die Aufgabe des Petitionsausschusses kurz beschreiben?

Bitten und Beschwerden aus der Bevölkerung sind unser Metier. Immerhin sind es im vorigen Jahr über 20000 Anliegen gewesen, die im Petitionsausschuss behandelt wurden. Der Ausschuss wird gern als Kummerkasten der Nation und politischer Seismograf der Gesellschaft bezeichnet. Es ist ein eher außergewöhnlicher Ausschuss, denn er stellt das Bindeglied zwischen Bürger und Bundesregierung dar. Wir erfahren als Erste, wenn ein Gesetz in der Praxis Mängel aufweist oder wenn eine Bundesbehörde wie z.B. Finanz- oder Arbeitsamt Fehlleistungen im Verwaltungshandeln offenbart. Der Ausschuss prüft die Anliegen und kann - so denn die mehrheitliche Koalition es will - der Bundes-regierung die Leistung von Abhilfe empfehlen.

Mit welchen Anliegen und Problemen wird der Petitionsausschuss in der Regel konfrontiert?

Manchmal sind es ganz persönliche Dinge, wie Regelungen zu Medikamentenzuzahlungen, Anerkennung einer Berufskrankheit, Zuerkennung von Kindergeld oder Bafög. Oft kommen Leute ganz gezielt zu uns Politikern, um bestimmte Gesetze verändert zu wissen. Allein zur Pendlerpauschale erreichten uns über 100000 Protestnoten. Hauptschwerpunkte bei Petitionsanträgen waren Hartz IV und Rente. Aber auch Asylfragen und Tierschutz sind häufige Themen.

Wer kann sich denn an den Petitionsausschuss des Bundestages wenden?

Jeder kann das; auch Kinder, Ausländer, Inhaftierte, Bürgerinitiativen oder juristische Personen. Das Anliegen muss allerdings ein Problem betreffen, das nur auf der Bundesebene gelöst werden kann, also die Tätigkeit von Bundesbehörden, der Bundesregierung oder des Bundestages betrifft.

Auf welche Art und Weise reichen die Menschen ihre Petitionen ein?

Manche rufen an und wollen ihre Probleme am Telefon schildern. Das geht leider nicht. Das Petitionsverfahren ist ein schriftliches Verfahren, d.h. eine Petition kann entweder per Brief oder per Mausklick über ein Formular im Internet (www.bundestag.de) eingereicht werden. Inzwischen kommen bereits 10 Prozent als Online-Petitionen.

Welche Bedeutung haben die Termine von Ausschussmitgliedern vor Ort?

Jeder Abgeordnete hat die Möglichkeit, bei Anfragen von Petenten aus seinem Wahlkreis sich näher zur Sachlage zu erkundigen. Ich helfe Bürgerinnen und Bürgern in meinen Bürgersprechstunden z.B. in der Frage, ob und wie man eine Petition einreicht. Erst kürzlich führte ich ein Gespräch mit einer Bürgerallianz gegen überhöhte Kommunalabgaben. Mir ist sehr daran gelegen, auch mehr Transparenz, insbesondere in Verfahren von öffentlichem Interesse, zu erlangen. Ortsbesichtigungen und öffentliche Anhörungen sind probate Mittel, damit Abgeordnete ins Gespräch mit den Petenten kommen. Unter meiner Ägide sind bereits vier Ortsbesichtigungen, darunter zur Schließung des Bombenabwurfplatzes in der Kyritz-Ruppiner Heide, und mehrere öffentliche Anhörungen u.a. zur »Generation Praktikum« und zum Nichtraucherschutz durchgeführt worden.

Nun ist die Vorsitzende des Ausschusses mit dir als Mitglied der Linksfraktion mit einer Vertreterin der Opposition besetzt. Wie machst du denn deutlich, dass deine Meinung oft eine andere als die der Mehrheit der Ausschussmitglieder ist?

Ich bin als Ausschussvorsitzende zwar zur Neutralität verpflichtet. Trotzdem bringe ich mich als linke Politikerin ein, und das nicht nur bei den Abstimmungen. Die Petitionen werden ja von allen Ausschussmitgliedern votiert, und dabei wird die Fraktionszugehörigkeit schon sehr deutlich. Insbesondere durch meine Kollegin Heidrun Bluhm im Petitionsausschuss, ebenfalls von der Fraktion DIE LINKE., kann unsere Position zur Sprache gebracht werden. Darüber hinaus werde ich als Linke mit parlamentarischen Initiativen wirksam, so als Initiatorin der Großen Anfrage zu Bürgeranliegen und Petitionsrecht oder der Einbringung eines Petitionsgesetzes noch in diesem Jahr.

Mit welchen Erfolgsaussichten werden Petitionen denn im Ausschuss behandelt?

Das höchste Votum, das eine Petition erreichen kann, ist die Überweisung an die Bundesregierung, um Abhilfe zu schaffen (zur Berücksichtigung oder Erwägung).
Das heißt, ein Gesetz muss nochmals auf Änderungen hin geprüft werden. Allerdings geht die große Koalition sehr sparsam mit solchen Beschlüssen um, selbst bei
Anliegen mit mehreren tausend Unterschriften. Oft werden durch die Mehrheiten der Regierungsvertreter Petitionsverfahren abgeschlossen.

Inwieweit macht solch eine Arbeit Spaß?

Auf meinen Schreibtisch kommen täglich viele Briefe, in denen es um die vielfältigsten Anliegen bis hin zu persönlichen Schicksalen geht. Da ist Spaß weit entfernt. Mich motiviert es jedoch, nach einer
Lösung für die Betroffenen zu suchen.

Konnte denn der Ausschuss schon einmal in seinem beabsichtigten Votum umgestimmt werden?

Nur begrenzt. Aber ich habe erreicht, dass die anfängliche Ablehnung, Petitionen öffentlich übergeben zu lassen, nun gewichen ist. Jeder Antragsteller kann seine Petition auch persönlich abgeben. So erfahren die Menschen, die sich an uns wenden, eine höhere Aufmerksamkeit und Respekt.

Das Gespräch führte Frank Schwarz