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Der aufrechte Gang

erschienen in Clara, Ausgabe 15,

Die jüngsten Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV und zur Vorratsdatenspeicherung analysiert Wolfgang Neskovic´,Richter am Bundesgerichtshof a.D.

Der Philosoph Ernst Bloch prägte einst das Bild vom »aufrechten Gang«. Er hatte keinen Urmenschen im Sinn, der sich erst im Zuge seiner biologischen Evolution erhebt, um aufrecht zu gehen. Der Denker sah den modernen Menschen unserer Zeit. Aus Blochs Sicht liegen zwei Lasten auf unseren Schultern: auf der einen die Unfreiheit, auf der anderen die Ungleichheit. Bei der Last der Unfreiheit beugen uns staatliche Bevormundung und Entrechtung. Bei der Last der Ungleichheit bücken uns soziale Not und Verelendung.
Wirklich aufrecht geht der Mensch nur als Freier unter Gleichen. Freiheit und Gleichheit sind deshalb die tragenden Prinzipien des Grundgesetzes. Der Rechtsstaat und die Freiheitsrechte sollen es jedermann ermöglichen, sich gegen staatliche Gängelei zur Wehr zu setzen. Das Sozialstaatsprinzip hingegen verpflichtet den Staat zum sozialen Ausgleich und zur Schaffung einer gerechten Gesellschaftsordnung. Im über 60 Jahre alten Verfassungstext schlummert eine unverwirklichte Utopie: der soziale Rechtsstaat.
Die neoliberale Politik der letzten zwei Jahrzehnte hat diese Utopie missachtet. Sie hat die Lasten auf unseren Schultern noch erhöht, mit Sozialabbau und Reallohnverlusten das Gewicht der Ungleichheit vergrößert. Sie hat mit den technischen Mitteln der Informationsgesellschaft einen Überwachungsstaat zu errichten begonnen, der uns mit neuen Unfreiheiten beschwert. Am Ende dieser Entwicklung steht eine andere Gesellschaft. In ihr werden die Armut und Wut der Gebückten für die sozialen Kämpfe sorgen, denen dann der Überwachungsstaat wirksam begegnen könnte.
Am politischen Scheideweg zwischen Utopie und dieser dunklen Zukunft wacht das Bundesverfassungsgericht. Am 9. Februar hatte es über den Stand der Gleichheit in unserer Gesellschaft zu entscheiden. Für Hartz-IV-Empfänger stellte es fest, dass deren Regelsätze vom Gesetzgeber willkürlich berechnet worden waren und der Korrektur bedürfen. Unter Berufung auf das Sozialstaatsprinzip und die Würde des Menschen hat es einen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums anerkannt. Dieser Anspruch ist »unverfügbar« und muss »stets« gesichert sein. Das war eine kleine juristische Revolution im Namen der Gleichheit. Die Richter sahen auf der Seite der Bedürftigen ein Recht zu fordern, was ihnen zu geben ist. Das Gericht brachte uns damit näher an die Utopie der Verfassung.
Keinen Monat später entfernte es uns von ihr. Am 2. März urteilten die Verfassungshüter über die Gesetzmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung. Die staatliche Datensammelwut erzeuge ein »diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann.« Das Gericht erklärte zwar das deutsche Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig. Doch zugleich ebnete der Entscheidungstext den Weg in die verdachtslose Überwachung. Denn die Richterinnen und Richter befanden grundsätzlich, dass die europäische Vorgabe zur Vorratsdatenspeicherung mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Nicht die Last sei verfassungswidrig, sondern nur ihre konkrete Gesetzesform. Doch es ist unerheblich, welche Form eine Last hat. Auf ihr Gewicht kommt es an.
Das Bundesverfassungsgericht ist zu Beginn dieses Jahres der Ungleichheit entgegengetreten und hat die Unfreiheit mit Einschränkungen passieren lassen. Es hat uns Last von der einen Schulter genommen und neues Gewicht auf die andere Schulter gelegt. Nun stehen wir schief. Den aufrechten Gang zu erlernen ist eben schwer. Aber möglich. Bloch hatte ein Lieblingswort. Es durchzieht alle Schriften des Philosophen. Es lautet »Hoffnung«.