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Das Recht auf gutes Wohnen …

Von Katja Kipping, erschienen in Clara, Ausgabe 47,

Zu Hause sein heißt nicht nur ein Dach über dem Kopf zu haben, sondern eine Wohnung, die ordentlich ausgestattet ist und ein gutes Lebensumfeld besitzt. Für Grundsicherungsbeziehende ist diese Selbstverständlichkeit jedoch ein Problem. Der Grund: Wenn die sogenannten Angemessenheitswerte für ihre Wohnung zu niedrig angesetzt sind, bekommen sie nur diese festgelegten Kosten der Unterkunft und Heizung vom Amt bezahlt. Liegen die Kosten darüber, müssen sie umziehen oder – was viele tun – sich die darüberliegende Miete vom Munde absparen. Das heißt, Familien verzichten auf noch mehr als ohnehin schon beim schmalen Hartz-IV-Satz: auf eine gesunde Ernährung, den Kinobesuch, das neue Kinderbuch.

Durch diese Wohnkostenlücke wird den Familien jährlich über eine halbe Milliarde Euro von ihrem Lebensunterhalt abgezogen. Erfolgt zwangsweise ein Umzug in eine billigere Wohnung, verlieren Eltern und Kinder ihr vertrautes Umfeld, die Nachbarschaft, Freundinnen und Freunde. Die Lage billiger Wohnungen ist häufig gesundheitsgefährdend und dem Kindeswohl nicht förderlich. DIE LINKE. im Bundestag bringt deshalb einen Antrag ein, um Wohnungen für Grundsicherungsbeziehende bezahlbar zu machen. Denn es gibt das Recht auf gutes Wohnen, auch für Familien mit wenig Einkommen.

Katja Kipping ist sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE