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Bundesregierung legt CEDAW-Bericht vor

erschienen in Querblick, Ausgabe 4,

Noch immer Frauendiskriminierungen in Deutschland festgestellt

Alle vier Jahre muss die Bundesregierung den Vereinten Nationen einen Staatenbericht vorlegen und erläutern, was gegen die Diskriminierung von Frauen getan wurde. Dazu hat sich die Bundesrepublik Deutschland bereits 1985 verpflichtet, als sie das Abkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) unterzeichnete. Der 6. Staatenbericht wurde nun verspätet vorgelegt. 

Der Überprüfungsausschuss der UN hört sich immer auch die Kritik von Frauenorganisationen an. Diese verfassen sogenannte Schattenberichte, in denen sie ihre Sichtweise darlegen. »Erst in einem intensiven Dialog mit der Zivilgesellschaft über die Umsetzung von CEDAW wird sich erweisen, in welchem Maß Frauenrechte in Deutschland im Jahr 2007 wirklich als universelle und unteilbare Menschenrechte realisiert sind«, kommentierte Kirsten Tackmann und forderte die Bundesregierung auf, die Bürgerinnen und Bürger aktiv über den Inhalt des Berichts zu informieren.

Anlass zur Kritik bietet der deutsche Staatenbericht ohne Zweifel. Zur letzten Vorlage stellte der CEDAW-Ausschuss fest, dass er trotz der »Vereinbarung zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft« besorgt sei über »das hohe Maß an Langzeitarbeitslosigkeit unter Frauen, die wachsende Anzahl von teilzeitarbeitenden Frauen und von Frauen in niedrig bezahlten und gering qualifizierten Arbeitsverhältnissen, das Fortbestehen der Lohndiskriminierung von Frauen und die Diskrepanz zwischen ihrer Qualifikation und ihrem beruflichen Status.«

Die Bundesregierung stellt fest, dass Teilzeitarbeit »trotz ungünstiger Arbeitsmarktlage in den vergangenen Jahren zum Beschäftigungsaufbau und zur Beschäftigungssicherung beigetragen« habe.

Das Gegenteil ist der Fall: In den letzten Jahren stieg die Frauenerwerbsquote zwar an, nicht aber die insgesamt von Frauen geleistete Erwerbsarbeitszeit. Anders gesagt: Frauenarbeitsplätze wurden zerstückelt und immer mehr Frauen müssen mit Teilzeitstellen über die Runden kommen. Oftmals sind dies prekäre Beschäftigungsverhältnisse, die keine eigenständige Existenzsicherung ermöglichen. Viele von ihnen müssen dies auch noch für eine miserable Bezahlung tun. 70 Prozent der Beschäftigten im Niedriglohnsektor sind weiblich und das durchschnittliche Einkommen von Frauen in Deutschland liegt mindestens 22 Prozent unter dem von Männern. Die Lohnungleichheit nimmt im Gegensatz zu den meisten anderen europäischen Ländern in Deutschland sogar wieder zu. Aber zur Situation der Billiglöhnerinnen schweigt sich die Bundesregierung sicherheitshalber aus und auch das Thema Lohndiskriminierung wird im Bericht ausgespart.
Jutta Kühl