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»Bedauerlicherweise war eine Übernahme nicht möglich.«

erschienen in Clara, Ausgabe 14,

Dies ist eine typische Geschichte. Solche Geschichten schaffen es selten in die Zeitungen. Hier ist die Rede von Hella Cajar, einer gestandenen, 49-jährigen Frau aus Hennigsdorf bei Berlin. Vor dreißig Jahren ist sie Facharbeiterin für Metallurgie geworden, hat bis 1992 im Stahl- und Walzwerk Hennigsdorf gearbeitet. Dann wurde sie entlassen. Ihre Tochter war gerade fünf Jahre alt.

Hella Cajar hat sich immer um Arbeit bemüht und oft auch welche gefunden: als kaufmännische Angestellte, Sekretärin, in Betrieben, Verwaltungen. Sie kommt aus einer Familie, in der man gelernt hat, sich anzustrengen und nicht auf Kosten anderer zu leben. Man muss sagen, dass ihr dies heute zur Bürde gerät. Sie kann sich nicht damit abfinden, auf staatliche Leistungen angewiesen zu sein, wo sie doch arbeiten will und über Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügt, die gebraucht werden. Sie hat Bewerbungen geschrieben, Vorstellungsgespräche wahrgenommen, Praktika gemacht, sich qualifiziert und fortgebildet. Manchmal war es relativ leicht, aber irgendwann wurde es richtig schwer, Arbeit zu finden. Hella Cajar schämt sich, obwohl es keinen Grund dafür gibt. Sie hat in dieser typischen Geschichte alles versucht. Deshalb gibt es nur Grund, wütend zu sein.

Hungerlöhne vom Landratsamt

Im Juli 2007 wurde Hella Cajar Leiharbeitnehmerin bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Oberhavel (WfO). Zu der Zeit bekam sie, trotz aller Anstrengungen und Bemühungen, ALG II. Die WfO war eine Tochtergesellschaft des Landratsamtes Oranienburg und verlieh unter anderen vier ALG-II-Empfängerinnen an den Arbeitgeberservice der GuV (Grundsicherung und Vermittlung für Arbeitssuchende). Eine davon war Hella Cajar, die für vorerst 7,03 Euro Stundenlohn beim Landratsamt arbeiten durfte. Das ist wenig Geld, aber bei Leiharbeit wollen eine Menge Leute etwas vom Kuchen abhaben. Am Ende kommen dann Hungerlöhne für die heraus, die die Arbeit machen. Oft zumindest. Warum ein Landratsamt, wenn es Arbeit zu vergeben hat, Leiharbeiterinnen anstellt, anstatt befristete oder unbefristete Arbeit direkt zu vergeben, wäre wahrscheinlich eine andere typische Geschichte. Um die sollte man sich kümmern.

Die Leiharbeiterin Hella Cajar prüfte, kontrollierte und archivierte Akten. Hunderte abgeschlossene ALG-II-Fälle gingen durch ihre Hände. Im Ergebnis gab es eine Ordnung, sichtbar gemacht durch die gefüllten Aktenordner. Doch am Ende musste Hella Cajar ihre Arbeit der vergangenen Wochen eigenhändig in den Reißwolf stecken. Niemand brauchte und wollte die. Danach überprüfte sie rund zehn Wochen lang Adressen, indem sie diese mit dem Telefonbucheintrag verglich. Andere Arbeiten, die sie erledigte, schienen sinnvoll. Vor allem aber bekam die Leiharbeiterin Cajar immer wieder zu hören, dass sie gut arbeite, ihre Arbeit gebraucht werde und es die erklärte Absicht sei, feste Stellen zu schaffen. »Sie werden übernommen«, versicherte man ihr. Mehr als einmal. Aber sie wurde nicht übernommen, sondern Ende Dezember 2008, nachdem der Vertrag drei Mal verlängert worden war, entlassen. So sind die Regeln, mehr als drei Mal verlängern geht nicht. Eine typische Geschichte also. Fast.

Trotz Zusagen kein Job

Hella Cajar fing an, sich zu wehren, indem sie Fragen stellte. Sie schrieb Briefe, machte sich unbeliebt, ließ nicht locker. Herauszubekommen, warum Entscheidungen so und nicht anders gefällt werden, gleicht dem Versuch, einen Pudding an die Wand nageln zu wollen. »Ich möchte gern wissen, ob ich mit einer Weiterführung der angefangenen Arbeit rechnen kann, denn die Arbeit im Landratsamt hat mir Freude bereitet«, schrieb Hella Cajar an den zuständigen Dezernatsleiter des Landratsamtes. »Perspektivisch wird eine kontinuierliche Aktenzwischenlagerung/Archivierung erforderlich sein«, antwortete der Dezernatsleiter und ließ wissen, dass die Voraussetzungen für ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren erst 2010 geschaffen werden könnten. Einige Wochen darauf sollten die Stellen im Archiv besetzt werden. Im September 2009 fingen 30 vom Bund finanzierte Arbeitskräfte beim Landratsamt an. »Warum bekomme ich diese Chance nicht«, fragte sie später in einem Brief an den Bundesarbeitsminister. Da hatte sie schon fast resigniert. Hartz IV drohte. Die schlimmste Vorstellung von allen.
Auf ihre erste Mail an das Bundesarbeitsministerium hieß es: »Ich habe Ihre Mail zuständigkeitshalber an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie Brandenburg weitergeleitet.« Von dort kam die Antwort, man habe sich beim Landkreis Oberhavel, Fachbereich Grundsicherung und Vermittlung, erkundigt. »Bedauerlicherweise war eine Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis beim Landkreis Oberhavel in Ihrem Fall nicht möglich.« Hella Cajar schickte einen Brief auf diese nichtssagende Antwort: »Ich bin fleißig, ordentlich, pünktlich! Ich möchte meinen Job zurück! Der Bedarf ist ja da, und ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen.«

Aus dem Landesministerium kam die Antwort: »Auch wenn ich für Ihre Situation großes Verständnis habe, kann ich Ihnen dennoch nicht die Sorgen um Ihre Zukunft abnehmen.« Hella Cajar hatte gar nicht verlangt, dass ihr jemand die Sorgen für ihre Zukunft abnimmt. Sie will selbst für sich und ihrer Tochter sorgen. Indem sie arbeitet. Dort wo ihr versprochen wurde, dass es Arbeit für sie geben werde.

Niemand ist zuständig

Sie will wissen, warum sie nicht genommen wird. »Für einen Außenstehenden ist es nur schwer nachzuvollziehen, anhand welcher Kriterien sich ein Arbeitgeber für eine bestimmte Arbeit entscheidet«, hieß es aus dem Bundesministerium. Auch das war keine Antwort, sondern nur eine Floskel, ein Textbaustein, hinter dem man sich verstecken kann.

Hella Cajar kriegt den Pudding nicht an die Wand genagelt. Niemand steht ihr Rede und Antwort, alle verweigern ihr den Re-spekt und kratzen an ihrer Würde, indem sie auf ihr menschliches Problem mit bürokratischen Worthülsen reagieren.
Nun lebt die Hennigsdorferin wieder von ALG II. Sie geht nirgendwo hin, wo Ausgaben drohen, lässt Geburtstage und Weihnachten ausfallen, lädt niemanden ein. Als sie nach ihrer Zeit als Leiharbeiterin Arbeitslosengeld bekam, waren das aufgrund des vorherigen Hungerlohns 637,20 Euro. Der Unterschied zu jetzt liegt also nicht im Geld, sondern in den demütigenden Prozeduren, die nun dazukommen.

Hella Cajar erinnert sich daran, dass ihr eine Leistungsrechnerin beim Jobcenter einmal geraten hatte, ihre Tochter, die in der 12. Klasse war, vom Gymnasium zu nehmen und arbeiten zu schicken. Die Tochter hat das Abitur mit 1,6 gemacht und studiert heute Psychologie. Hella Cajar erinnert sich, wie oft sie den Mund aufgemacht hat, wenn sie als Zeitarbeiterin beim Landratsamt für unnütze Arbeit eingesetzt wurde. Sie erinnert sich, wie viel Kraft es sie gekostet hat, mit ihrer Geschichte an die Öffentlichkeit zu gehen. »Ich habe so viel versucht«, sagt sie, »das wird es wohl gewesen sein.« Hella Cajar ist 49. Bis zur Rente bleiben noch 17 Jahre.