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BAföG-Reform ist Augenwischerei

erschienen in Querblick, Ausgabe 3,

Belastungen junger Eltern auf dem Campus nehmen nicht ab

Seit Jahren entscheiden sich nur rund 6 Prozent aller Studierenden während des Studiums, Eltern zu werden. Gründe hierfür gibt es genügend: fehlende Betreuungseinrichtungen an den Hochschulen, kaum Akzeptanz seitens der Lehrenden und KommilitonInnen, Studienstrukturen, die ein Teilzeitstudium nicht zulassen, und unzureichende Finanzierungsmöglichkeiten. Mit ihrer Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG-Novelle) verspricht die Bundesregierung, zumindest den letzten Punkt zu verbessern.

Mehr als Augenwischerei wurde letztendlich aber nicht vorgelegt. So ist eine materielle Besserstellung der Studierenden nicht geplant. Bisher erhielten Studienabsolventinnen und -absolventen mit Kind einen Teilerlass ihrer BAföG-Schulden nach dem Studium. An die Stelle dieses Darlehenserlasses soll nun zukünftig ein pauschaler Kinderbetreuungszuschlag treten. Insgesamt sollen – unabhängig von der Zahl der zu betreuenden Kinder - monatlich 113 Euro an ein Elternteil ausgezahlt werden.

Grundsätzlich ist der Betreuungszuschlag zu begrüßen, da dies die soziale Situation studierender Eltern zunächst verbessert. Der Wegfall des Darlehenserlasses nach dem Studium zur Finanzierung des Zuschlags ist allerdings nicht zu akzeptieren. »Späte« Eltern sind dadurch massiv im Nachteil. Außerdem ist die Höhe des Kinderbetreuungszuschlages viel zu gering. Da seit sechs Jahren keine Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge mehr vorgenommen wurde, reicht das BAföG schon lange nicht mehr zur Finanzierung des Studiums aus. Rund zwei Drittel aller Studierenden arbeiten neben dem Studium. Für studierende Eltern ist dies kaum zu leisten. Trotz Betreuungszuschlag werden sich viele also auch zukünftig nicht für ein Kind während des Studiums entscheiden können.

Die Fraktion DIE LINKE. hat aus diesem Grund einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem sie die Bundesregierung auffordert, die Bedarfssätze endlich anzupassen. Darüber hinaus sollen die Mittel für Studierende mit Kind deutlich angehoben werden. Ein höherer Zuschuss ließe sich ohne weiteres durch die Schlechterstellung von Studierenden mit der Einführung des Elterngeldes begründen: Statt eines Erziehungsgeldes in Höhe von 300 Euro monatlich für zwei Jahre bzw. 450 Euro monatlich für ein Jahr werden Studierende mit Kind künftig nur noch ein Jahr lang 300 Euro Mindestelterngeld erhalten.

Nele Hirsch, MdB, Sprecherin für Bildungspolitik der Fraktion DIE LINKE.