Zum Hauptinhalt springen

90 Jahre Wahlrecht für Frauen – ein hürdenreicher Weg

erschienen in Querblick, Ausgabe 9,

Die Novemberrevolution brachte am 12.11.1918 den Frauen das Wahlrecht. Gefordert hatten sie dies bereits in der Revolution 1848. »Wo sie das Volk meinen, zählen die Frauen nicht mit«, hatte Louise Otto damals feststellen müssen. Um den Forderungen der Frauen Gehör zu verschaffen, gründete sie die erste Frauenzeitung, andere Frauen schlossen sich in ihren eigenen demokratischen Frauenvereinen zusammen. Bis heute war die selbstständige Organisation von Frauen stets das Ergebnis ihres Ausschluss durch die Männer.

Während den Männern mit der Gründung des Kaiserreichs 1870/71 das allgemeine Wahlrecht für den Reichstag gewährt wurde, blieb den Frauen in Preußen und Bayern bis 1908 selbst das Engagement in politischen Organisationen versagt. Dieses Politikverbot wurde lediglich zu Wahlkampfzeiten ausgesetzt, damit die Frauen sich als Wahlkampfhelferinnen betätigen konnten.

Auch als es 1908 durch das erste Reichsvereinsgesetz aufgehoben wurde, weil es die Entwicklung einer Frauenbewegung nicht hatte verhindern können, waren nur die SPD und einige liberale Parteivereine bereit, Frauen aufzunehmen. Und die Sozialdemokratinnen verloren mit ihrem Anschluss an die SPD das Recht, eigene Delegierte zu den Parteitagen zu wählen, Frauenkonferenzen vor den Parteitagen durchzuführen, ihr Frauenbüro und die Frauensekretärin.

Als einzige Partei hatte die SPD die Gleichberechtigung und das Wahlrecht für Frauen seit 1891 in ihrem Programm stehen und einmal hatte August Bebel 1895 einen entsprechenden Antrag in den Reichstag eingebracht. Da die Frauen ansonsten keine Unterstützung für diese Forderung nach ihrem Wahlrecht von den Genossen erhielten, organisierten sie sich mit dem internationale Frauensolidarität. Doch auch der Internationalen Frauentag, der 1911 unter großer Beteiligung erstmals durchgeführt wurde, stieß auf erheblichen Widerstand des SPD-Parteivorstandes.

Zwar hatten die Frauen schließlich dem Rat der Volksbeauftragten ihr Wahlrecht zu verdanken, aber in die Räte wurden sie kaum gewählt. In den Parlamenten der Weimarer Republik blieb ihr Anteil unter zehn Prozent. In den Fraktionen von KPD und SPD waren sie etwas besser vertreten, doch frauenpolitische Initiativen gingen auch von diesen selten aus und engagierte Feministinnen mussten damit rechnen, nicht mehr nominiert zu werden.
In der Volkskammer der DDR stieg der Frauenanteil von 16 Prozent 1949 bis auf 40 Prozent bei den letzten Wahlen 1990, aber im Politbüro der SED, wo die politischen Entscheidungen gefällt wurden, saß nie eine Frau. In der BRD stieg der Frauenanteil erst seit den 1980er Jahren durch die Quotierung über die 10-Prozentmarke auf inzwischen ein Drittel im Bundestag.

Nur mit einer starken Frauenbewegung konnten Frauen Einfluss auf Parteien und Parlamente nehmen. Gleichberechtigung innerhalb deren unter Ausschluss der von Frauen entwickelten Strukturen erzielen zu wollen, ist eine Illusion. Stattdessen muss die Männerpolitik endlich in eine menschliche umgestaltet werden.
Claudia von Gélieu