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Zwangsumzüge vermeiden - bundesweit

Pressemitteilung von Katja Kipping,

Die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Katja Kipping, nimmt die Berliner Regelung zu den Unterkunftskosten von Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld (ALG) II, die so genannte „AV Wohnen“, gegen die Kritik des Berliner Rechnungshofs in Schutz:

Der Berliner Rechnungshof hat jüngst die angebliche Verschwendung von Geldern bei den Unterkunftskosten von Bezieherinnen und Bezieher von ALG II kritisiert. Eine Reduzierung dieser Ausgaben wäre allerdings nur durch zahlreiche Zwangsumzüge zu erreichen. Das ist nicht zu akzeptieren. Zwangsumzüge führen zur sozialen Entwurzelung der Betroffenen und zu verstärkter Segregation in den Städten. Zwangsumzüge sind zudem unwirtschaftlich. Die Kosten des Umzugs stehen vielfach in keinem angemessenen Verhältnis zu den kurzfristigen Einsparungen. DIE LINKE. unterstützt daher die politisch gewünschte Vermeidung von Zwangsumzügen in Berlin.

Die Regelungen in der AV Wohnen in Berlin einzuschränken, ist kein sinnvoller Weg. Im Gegenteil: Der Bund sollte entsprechend § 27 SGB II dafür sorgen, dass möglichst hohe Standards bundesweit verallgemeinert werden. Damit würde er die essenzielle Bedeutung des Rechts auf eine menschenwürdige Wohnung untermauern. DIE LINKE. hat dazu eine parlamentarische Initiative (BT-Drs. 16/3302) gestartet und bei einer Anhörung viel Zuspruch von Seiten der beteiligten Verbände bekommen.