Zum Hauptinhalt springen

Weiterbildungssparen führt zu neuen Ungerechtigkeiten

Pressemitteilung von Volker Schneider,

Zum heutigen Kabinettsbeschluss zu dem von Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) vorgelegten Konzept des Weiterbildungssparens erklärt Volker Schneider, renten- und wissenschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE.:

Die von heute vorgelegten Eckpunkte gehen an den Erfordernissen des Aufbaus der Fort- und Weiterbildung als vierter Säule des Bildungssystems weit vorbei. Studien zeigen, dass Deutschland im internationalen Vergleich bei Teilnahmestunden und bei der Beteiligung Geringqualifizierter Nachholbedarf hat. Der Maßnahmekatalog, der direkte Zuschüsse und Weiterbildungskredite beinhaltet, ist jedoch ungeeignet, die notwendigen Anreize zu lebenslangem Lernen zu schaffen. Erst wenn Weiterbildungsmaßnahmen attraktiver werden, steigt auch die Bereitschaft, daran teilzunehmen. Nur in dieser Reihenfolge wird ein Schuh daraus.

Vor allem führt das Konzept des Weiterbildungssparens zu neuen Ungerechtigkeiten. Ausgerechnet an den Bedürfnissen der eigentlichen Zielgruppe, Geringqualifizierte und Beschäftigte aus dem Niedriglohnbereich, geht die Kabinettsvorlage vorbei. Die Weiterbildungsprämie von 154 Euro etwa soll nur ausgezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer einen Eigenbetrag in gleicher Höhe entrichtet. Für Beschäftigte im Niedriglohnsektor stellt sich dann aber die Frage: Woher nehmen, wenn nicht stehlen? Profitieren werden vor allem Besserverdienende. Die geplanten Darlehen für die Weiterbildung etwa werden unabhängig von der Höhe des Einkommens gewährt.

Statt Individualisierungstendenzen im Bildungsbereich zu fördern, fordern wir einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Weiterbildung ohne finanzielle Hürden. An der Finanzierung der Weiterbildung müssen sich die Arbeitgeber angemessen beteiligen. Schließlich profitieren sie am meisten von gut aus- und weitergebildete und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.