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Wählerinnen und Wähler haben Anspruch auf Offenlegung

Pressemitteilung von Dagmar Enkelmann,

Zur mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Klage von neun Bundestagsabgeordneten gegen die Offenlegung ihrer Nebentätigkeiten erklärt die Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion DIE LINKE., Dagmar Enkelmann:

Die Wählerinnen und Wähler haben einen eindeutigen Anspruch darauf zu wissen, wie viel Zeit ihr Abgeordneter für sein Mandat aufwendet und ob es Interessenkollisionen mit Tätigkeiten in Aufsichts- oder Verwaltungsräten, in Vereinen und Organisationen oder ähnlichem gibt. Nicht erst die jüngsten Konflikte um die geplante Berufung des Parlamentarischen Geschäftsführers der CDU/CSU-Fraktion, Norbert Röttgen, in die Spitze eines Industrieverbandes haben die Notwendigkeit einer öffentlichen Kontrolle nachdrücklich aufgezeigt.

Die Fraktion DIE LINKE. fordert seit langem die Offenlegung von Nebentätigkeiten. Als der Bundestagspräsident das laufende Verfahren zu den Veröffentlichungspflichten wegen der anhängenden Klage aussetzte, hat jeder Abgeordnete der Linksfraktion freiwillig seine Nebentätigkeiten auf der Webseite der Fraktion (www.linksfraktion.de) transparent gemacht.

Einer Nebentätigkeit nachzugehen, soll für Abgeordnete nicht verboten werden. Erkennbare Interessenkonflikte müssen aber auch Folgen für die parlamentarische Tätigkeit haben, so den Ausschluss der Mitgliedschaft in einem bestimmten Ausschuss oder die Nichtteilnahme an Abstimmungen wegen Befangenheit. Entsprechende Verfahrensweisen sind auf kommunaler Ebene längst üblich.