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Vorschlag von Heiko Maas ist überzogen

Pressemitteilung von Halina Wawzyniak,

„Der Vorschlag von Bundesjustizminister Heiko Maas, die unbefugte Herstellung und Übertragung bloßstellender Bildaufnahmen von einer anderen Person unter Strafe zu stellen, ist überzogen“, erklärt Halina Wawzyniak, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum Vorstoß des Ministers die Gesetzeslage bei Kinderpornografie zu verschärfen. Wawzyniak weiter:

„Schon der Begriff einer solchen Aufnahme ist juristisch nicht eindeutig zu definieren. Es entsteht Rechtsunsicherheit. Die Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Schriften ist bereits strafbar. Da Schriften auch Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen umfassen, ist eine Strafbarkeit gegeben, wenn Live-Darbietungen kinderpornografischer Art angeboten werden. Soweit mit dem Gesetzentwurf der Besitz von Bildern nackter Kinder unter Strafe gestellt werden soll, ist dies überzogen. Die Kunst- und Wissenschaftsfreiheit droht eingeschränkt zu werden. Damit ist niemandem gedient.

DIE LINKE wird den Gesetzesentwurf genau prüfen und bei Bedarf einen eigenen Entwurf vorlegen, der die Herstellung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung von Missbrauchsabbildungen, also von Fotos und Filmen die der sexuellen Befriedigung von Erwachsenen und Jugendlichen dienen, unter Strafe stellt. Dies dient dem Kindeswohl und setzt dort an, wo sexualisierte Gewalt gegen Kinder ihren Ursprung hat.

Zu begrüßen ist, dass das Justizministerium das Präventionsprojekt ‚Kein Täter werden‘ unterstützen wird. Prävention ist das beste Mittel um sexualisierte Gewalt an Kindern zu verhindern.“