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Vorratsdatenspeicherung widerspricht Urteilslogik

Pressemitteilung von Ulla Jelpke, Petra Pau,

"Bleibt das Bundesverfassungsgericht bei seiner Logik, dann müsste es auch die so genannte Vorratsdatenspeicherung für Null und nichtig erklären", erklärt Petra Pau, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE und im Innenausschuss des Bundestags nach dem Karlsruher Urteil zu Online-Durchsuchungen.

"Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zu Online-Durchsuchungen ein neues "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" gesetzt", so Petra Pau. "Die verdachtslose Vorratsspeicherung aller Telekommunikationsdaten steht mit diesem Grundrecht zum Schutz der Persönlichkeit auf erkennbarem Kriegsfuß."

Aus Sicht der innenpolitischen Sprecherin der Fraktion, Ulla Jelpke, haben die Karlsruher Richter mit ihrem Urteilsspruch hohe Hürden für geheime Online-Durchsuchungen aufgestellt. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigten allerdings, dass Ermittlungsrichter schon jetzt mit der Masse an vorgelegtem Material überfordert seien, weil an der Justiz gespart werde. "Das gilt erst recht für die riesigen Datenmengen, die bei den in Ausnahmefällen erlaubten Online-Durchsuchungen anfallen werden", so Ulla Jelpke. "Die von Karlsruhe geforderte strenge Kontrolle für Online-Durchsuchungen ist so in der Praxis gefährdet. Es gilt also, weiter wachsam zu sein."