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Vor der Servicestelle sind weiterhin nicht alle Versicherten gleich

Pressemitteilung von Birgit Wöllert,

"Viel zu lange hat es gedauert, bis die Bundesregierung in der Frage der Wartezeiten endlich handelt. Bereits 2011 hat DIE LINKE in einem Antrag gefordert, das Recht der Patientinnen und Patienten auf zügige Behandlung zu verwirklichen – für gesetzlich Versicherte, aber auch für privat Versicherte im Basistarif", erklärt Birgit Wöllert, Obfrau der LINKEN im Gesundheitsausschuss. Wöllert weiter:



"Praxis und Theorie liegen in Sachen Terminvergabe allerdings weit auseinander. Selbst wenn in Planungsgebieten Zulassungssperren wegen angeblich ausreichender Versorgung, zum Beispiel für Augenheilkunde, vorliegen, sind Wartezeiten von mehreren Monaten nicht selten. Dieses Problem haben Privatversicherte indes nicht.

Nun sollen es Servicestellen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen richten, die innerhalb von vier Wochen Termine vergeben, wenn sie eine Behandlungsnotwendigkeit in diesem Zeitraum feststellen. Damit allerdings ist ein Interpretationsspielraum eröffnet, der zum einen den ärztlichen Entscheidungen zuwiderlaufen kann und zum anderen Patienten und Patientinnen zu Bittstellern degradiert. Damit wird der Sinn des Gesetzes in erheblichem Maße aufgeweicht und eine Gleichstellung von gesetzlich und privat Versicherten nicht erreicht.

Da wird es auch nicht viel helfen, dass nun auch ein dafür zugelassenes Krankenhaus die Behandlung übernehmen kann, wenn diese in einer vertragsärztlichen Praxis nicht möglich ist. Einen Versorgungsauftrag für Augenheilkunde haben in Brandenburg z.B. nur acht Krankenhäuser. Damit kann keine Wohnortnähe gesichert werden. Darüber hinaus arbeiten diese Abteilungen schon jetzt oft an den Grenzen ihrer Kapazität. Die Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Versorgung findet DIE LINKE grundsätzlich richtig. Das Brandenburger Beispiel zeigt aber, dass dies allein keine Terminsicherheit garantiert. Auch eine freie Arztwahl ist nicht mehr gewährleistet."