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Volles Strafmaß wäre angebracht

Pressemitteilung von Dagmar Enkelmann,

„Das Ordnungsgeld gegen den Abgeordneten Otto Schily ist völlig berechtigt - ich bedaure sogar, dass nicht die volle Höhe des Strafmaßes ausgeschöpft wurde. Das hätte ein deutliches Zeichen gesetzt, dass es der Bundestag mit der Durchsetzung der von ihm selbst beschlossenen Richtlinien zur Transparenz ernst meint“, erklärt die 1. Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion DIE LINKE, Dagmar Enkelmann zum heutigen Beschluss des Bundestagpräsidiums, wegen seiner Weigerung, seine Einkünfte aus Nebentätigkeiten offen zu legen, den Abgeordneten Schily mit einem Ordnungsgeld von 22 000 Euro zu belegen. Enkelmann weiter:

„Es gibt, was die Transparenz möglicher Interessenkonflikte betrifft, sehr wohl noch Änderungsbedarf beim Abgeordnetenrecht. Die jetzige 3-Stufen-Lösung kann nur eine vorläufige sein. DIE LINKE setzt sich seit langem dafür ein, dass die in den Bundestag gewählten Volksvertreter Nebentätigkeiten offenlegen und Nebeneinkünfte auf Heller und Pfennig angeben. Die Wählerinnen und Wähler haben ein Recht darauf zu erfahren, für wen und für welchen Preis die Abgeordneten außerhalb ihres Mandats tätig sind. Das kann, wie schon die aktuelle Praxis zeigt, auch geschehen, ohne dass berechtigte Interessen Dritter verletzt werden.“