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Verteidigungsausgaben sind keine Investitionen - schwarz-rote Buchungstricks im Verfassungsnirwana

Pressemitteilung von Bodo Ramelow,

Die Große Koalition plant die nicht konsumtiven Ausgaben im Verteidigungshaushalt künftig als Investitionen zu werten. Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Bodo Ramelow:

Die Große Koalition plant nicht nur einen verfassungswidrigen Haushalt aufzustellen, sondern hat in den 191 Seiten Koalitionsvertrag noch weitere verfassungsrechtliche Problemfälle vereinbart. Es galt bislang als haushalts- und verfassungsrechtliche Binsenweisheit, dass Rüstungsausgaben nicht als Investitionen gewertet werden. So hat z.B. das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung zu den Grenzen der Staatsverschuldung im Art. 115 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfGE 79, 311ff.) festgestellt, dass der Investitionsbegriff nicht über den damals geltenden Gruppierungsplan im Bundeshaushalt hinaus interpretiert werden dürfe. Für seine Ausweitung, etwa auf Ausgaben für investive Verteidigungsaufgaben, ergebe sich weder aus der Entstehungsgeschichte noch aus Sinn und Zweck der Vorschrift ein Anhaltspunkt; sie würde der normativen Intention dieser Bestimmung, Staatsverschuldung zu begrenzen, geradewegs zuwiderlaufen.

Selbst der wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums kam in einem entsprechenden Gutachten zum Begriff der öffentlichen Investitionen (Schriftenreihe des BMF, Heft 29) zu dem Ergebnis, dass gemäß internationalen Konventionen die Verteidigungs- und Sicherheitsausgaben langlebige Güter im Verteidigungsbereich als Staatsverbrauch und nicht als Investitionen gewertet werden sollen.

Die Bundestagsfraktion DIE LINKE. verschließt sich nicht dem Anliegen, den bislang gültigen Investitionsbegriff im Haushaltsrecht zu überprüfen. Es ist angesichts des Wandels von der Industrie- zur wissensbasierten Gesellschaft denkbar und erstrebenswert, Bildungsausgaben in einem verstärkten Umfang als Investitionen zu werten. Dass unproduktive Rüstungsausgaben als Investitionen gewertet werden sollen, Bildungsausgaben jedoch nicht, verdeutlicht hingegen die Prioritätensetzung von schwarz-rot.