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Verfassungswidrige Missachtung des Parlaments

Pressemitteilung von Wolfgang Neskovic,

"Sollten die Berichte zutreffen, dass Deutschland seit 2009 einen Staatsvertrag mit Saudi-Arabien erfüllt, ohne ihn dem Parlament zur Ratifizierung vorgelegt zu haben, wäre dies eine erneute, grobe Missachtung des Parlaments. Es wäre glatter Verfassungsbruch zugunsten des Waffenkonzerns EADS", erklärt Wolfgang Neskovic, Justiziar der Fraktion DIE LINKE und Bundesrichter a.D., zu Berichten des STERN über einen bislang geheim gehaltenen Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik und Saudi-Arabien zugunsten des Waffenkonzerns EADS. Neskovic weiter:

"Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Bundesregierung bei Staatsverträgen gemäß Art. 59 Abs. 2 GG verpflichtet, die Zustimmung des Parlaments durch ein entsprechendes Ratifizierungsgesetz sicherzustellen. Die Bundesregierung geht selbst davon aus, dass es sich bei dem Abkommen mit Saudi-Arabien um einen Vertrag handelt, der die 'politischen Beziehungen des Bundes' regelt und damit unter Art. 59 Abs. 2 GG fällt. Das räumt die Bundesregierung nunmehr auch ein, weil das BMI mitgeteilt hat, dass der Entwurf des zur Ratifikation erforderlichen Vertragsgesetzes 'demnächst' in den Bundestag eingebracht werden solle. Außerdem soll Schäuble bei Abschluss des Vertrages eine Vollmacht des Bundespräsidenten in Riad dabei gehabt haben. Auch das spricht für den Abschluss eines Vertragsgesetzes gemäß Art. 59 Abs. 2 GG.

Der angebliche 'Law and Order'-Mann Schäuble verletzt so nicht nur das Grundgesetz, sondern zweckentfremdet nach dem Bericht des STERN deutsche Polizisten zu Helfershelfern des Waffenriesen EADS. Dass diese Kooperation zugunsten deutscher Waffenhändler auch noch auf deutsche Steuerzahlerkosten geschehen sein soll, offenbart ein völlig aus den Fugen geratenes Verfassungs- und Rechtsverständnis. Die Waffenkonzerne sind offensichtlich die liebste Lobby der Bundesregierung.

Der Geheimdeal mit EADS und Saudi-Arabien reiht sich nahtlos ein in die Panzerlieferungen an die autoritäre Monarchie sowie die beabsichtigte Lieferung von Patrouillenbooten an Angola. Die Bundeskanzlerin versteht sich offenbar immer mehr als Handelsvertreterin der Rüstungskonzerne. Nach dem Grundgesetz hat sie jedoch vornehmlich die Interessen der Allgemeinheit zu vertreten."