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Verfassungsschutz überwacht komplette Linksfraktion

Pressemitteilung von Ulla Jelpke,

Zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. erklärt deren innenpolitische Sprecherin Ulla Jelpke:

Der Verfassungsschutz bespitzelt offensichtlich die komplette Linksfraktion. Das geht aus der Antwort auf unsere Kleine Anfrage (Drs. 16/3763) hervor.

Die Bundesregierung bestätigt, dass Informationen über die parlamentarische Tätigkeit der Abgeordneten „sach- und personenbezogen in einer diesbezüglichen Sachakte festgehalten“ werden. Als Zweck der Bespitzelung wird genannt, „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ entgegenzutreten. Dabei wird den Abgeordneten der Linksfraktion unterstellt, es gebe „tatsächliche Anhaltspunkte für linksextremistische Bestrebungen“.

Angeblich erfolgt die Überwachung „ohne Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel“. Doch warum verweigert die Regierung dann Angaben zu den konkreten Inhalten der „Sachakten“? Wenn sie tatsächlich nur öffentlich zugängliche Quellen auswertet, warum befürchtet sie dann: „Bei Offenlegung der gespeicherten Informationen könnten vorliegend Rückschlüsse auf Erkenntnisstand und Arbeitsweise des BfV in Bezug auf die ‚Linkspartei.PDS’ gezogen werden“? Weiterhin beharrt die Regierung darauf, Näheres „nur in den dafür vorgesehen Gremien des Deutschen Bundestages“ mitzuteilen, also im Geheimdienstausschuss, der bekanntlich nur geheim tagt und zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.

Die Überwachung ist ein Skandal. Damit werden über vier Millionen Wählerinnen und Wähler in die extremistische Ecke gestellt, ohne auch nur einen Anhaltspunkt für irgendwelche extremistischen Bestrebungen der Linken nachweisen zu können. Es ist wahr: Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE. setzen sich konsequent für die sozialen Rechte aller in Deutschland lebenden Menschen ein, sie streiten gegen den Abbau politischer Freiheitsrechte und leisten Widerstand gegen die Kriegspolitik der Regierung. Das aber geschieht auf dem Boden des Grundgesetzes, in dem im Übrigen mit dem Sozialstaatsgebot, dem Verbot der Beteiligung der Bundeswehr an Angriffskriegen und den Grundrechten Grundsätze verankert sind, die die Bundesregierung verletzt. Angesichts dessen stellt sich die Frage, vor wem dann die Verfassung geschützt werden muss?