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Verbraucherinformationsgesetz ist enttäuschend

Pressemitteilung von Kirsten Tackmann,

Zur bevorstehenden Abstimmung über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zu einem Verbraucherinformationsgesetz erklärt die verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Kirsten Tackmann:

Das Verbraucherinformationsgesetz der Koalition ist enttäuschend. Man hat das Gefühl, dass eine Tür in eine Wand eingebaut worden ist, aber wenn man sie öffnet, ist dahinter wieder nur die Wand. Mit diesem Gesetz wird kaum ein neuer Informationszugang eröffnet. Und die wenigen neuen Informationsansprüche sind uneinlösbar, weil im Gesetz viele Hürden, Hindernisse und Ausnahmetatbestände enthalten sind. Dafür schützt das Gesetz die Unternehmen vor allzu informationsbedürftigen Verbraucherinnen und Verbrauchern. Dieses Gesetz ist kein Verbraucherinformationsgesetz, weil es als Informationsverhinderungsgesetz wirkt. Daher lehnt DIE LINKE. dieses Gesetz ab.

DIE LINKE. hat im Verbraucherausschuss detaillierte Änderungsanträge eingebracht, um extreme Mängel abzustellen. Leider wurde diesen Anträgen im Ausschuss nicht zugestimmt. DIE LINKE. wird daher einen Entschließungsantrag in die 3. Lesung des Gesetzes im Plenum einbringen. Darin fordert sie die Bundesregierung auf, ein neues, tatsächliches Verbraucherinformationsgesetz vorzulegen. Ein solches Gesetz muss unter anderem den kostenfreien Zugang zu Verbraucherinformationen sichern. Informationsansprüche müssen auch gegenüber Privatunternehmen durchsetzbar sein. Die Behörden sind zu verpflichten, die Öffentlichkeit unaufgefordert über Erkenntnisse zu Verbrauchergefährdungen zu informieren. Unterhalb dieser Ansprüche ist mit der LINKEN kein Verbraucherinformationsgesetz zu haben.