Zum Hauptinhalt springen

Verbot von unlauteren Handelspraktiken lindert Symptome, schafft aber keine Augenhöhe

Pressemitteilung von Kirsten Tackmann,

„Die Umsetzung der EU-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette ist überfällig. Sie löst jedoch nicht das strukturelle Problem der Marktübermacht von Verarbeitungs- und Vermarktungskonzernen. So wird der Druck auf die Agrarbetriebe bestenfalls etwas gelindert. Die Beschränkung der Marktmacht von Schlachthof-, Molkerei- und Handelskonzernen durch ein gemeinwohlorientiertes Kartellrecht und die Stärkung regionaler Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen muss das eigentliche Ziel bleiben für echte Augenhöhe in der gesamten Lieferkette“, so Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur Umsetzung der UTP-Richtlinie in nationales Recht. Tackmann weiter:

„Die Wirksamkeit der Umsetzung der UTP-Richtlinie bleibt offen, wenn nur vier große Handelskonzerne über 85 Prozent des deutschen Marktes beherrschen als allmächtige Herrscher über die Supermarktregale. Daher braucht es dringend eine Umkehr der Beweislast, damit Einzelhandel und Verarbeitende nachweisen müssen, dass sie sich an die gesetzlichen Regelungen halten, statt die Agrarbetriebe am Katzentisch. Zudem muss das Regelwerk für die gesamte Lebensmittellieferkette gelten statt nur für den Handel. Denn auch im Verarbeitungssektor gibt es oligopol-artige Strukturen mit Erpressungspotenzial. Zudem muss endlich das lange angekündigte Verbot der Werbung mit Dumpingpreisen kommen.“