Das Arbeitsgericht Nürnberg hat die angekündigten Lokführer-Streiks unter Verweis auf das Prinzip der Arbeitskampfparität verboten. Danach müssen auf beiden Seiten möglichst gleiche Verhandlungschancen gegeben sein. Das aber sei nicht der Fall, weil die Bahn sich nicht mit dem ihr zustehenden Mittel der Aussperrung wehren können, so das Gericht. Werner Dreibus, stellvertretender Vorsitzender und gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, erklärt dazu:
Verbote von Arbeitskämpfen durch Einstweilige Verfügungen sind bedenklich. Das Arbeitsgericht wurde vom Arbeitgeber missbraucht, um einen Streik, der in der Hauptreisezeit besonders wehtut, zu verhindern. Wenn das Schule macht, können Unternehmen in Zukunft diktieren, wann ihnen ein Streik passt und wann nicht. Das kann nicht im Sinne des Streikrechts sein. Damit besteht die Gefahr, dass das Streikrecht zu Lasten der Arbeitnehmer ausgehöhlt wird.Das Arbeitsgericht Nürnberg hat den Streik untersagt, weil der Arbeitgeber sich nicht wehren kann. Umgekehrt können aber viele Unternehmensentscheidungen, die sich unmittelbar auf die Beschäftigten auswirken, von diesen ebenfalls nicht abgewehrt werden. Das beste Beispiel dafür ist die Bahnprivatisierung. Trotzdem sind diese Entscheidungen nicht illegal.