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V-Leute in der NPD: Bock oder Gärtner?

Pressemitteilung von Ulla Jelpke,

In einer heute eingetroffenen Antwort auf eine Schriftliche Anfrage widerspricht die Bundesregierung der Einschätzung des Berliner Innensenators Körting, dass der Einsatz von V-Leuten an führender Stelle in der NPD verfassungswidrig sei. Körting hatte dies im „Tagesspiegel“ vom 26. August geäußert. Dazu erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke:

Die Position der Bundesregierung läuft faktisch darauf hinaus, der NPD staatliche Unterstützung angedeihen zu lassen. Sie beharrt darauf, die „auf Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen gestützte Beobachtung“ der NPD fortzuführen. Damit meint sie dem Tenor des Schreibens zufolge auch den Einsatz von V-Leuten.

Doch zum einen sabotiert das Festhalten an V-Leuten jeden Versuch, ein neues Verbotsverfahren in Gang zu bringen. Zum anderen dienen V-Leute, die an führender Stelle in der NPD geworben werden, weniger der „Beobachtung“ dieser Partei, sondern sie nehmen Einfluss auf diese. Zwischen Bock und Gärtner kann kaum unterschieden werden, wenn die neofaschistischen Kader ihre Parteifunktionen auf Kosten des Staates ausüben.

Deshalb gebe ich Innensenator Körting an dieser Stelle Recht: V-Leute in Führungspositionen sind verfassungswidrig. Und sie sind darüber hinaus unnötig. Sie erschweren den Kampf gegen die NPD, statt ihn zu erleichtern.