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Unerhörte Chuzpe

Pressemitteilung von Wolfgang Neskovic,

„Die Bundesjustizministerin und die Regierungsfraktionen beweisen eine unerhörte Portion Chuzpe, wenn sie die verfassungsrechtliche Ohrfeige des Bundesverfassungsgerichts in eine Bestätigung ihrer bisherigen Politik uminterpretieren wollen. Diese Art der Wirklichkeitsverkennung lässt für die anstehende umfassende Neuordnung der Sicherungsverwahrung nichts Gutes erwarten“, erklärt Wolfgang Neskovic, Justiziar der Fraktion DIE LINKE und Richter am Bundesgerichtshof a.D., zu entsprechenden Bewertungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung. Wolfgang Neskovic fährt fort:

„Sämtliche Regelungen des Strafgesetzbuches und des Jugendgerichtsgesetzes über die Anordnung und Dauer der Sicherungsverwahrung sind vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden. Dies ist auch eine vernichtende Kritik an der derzeitigen Bundesregierung. Von dem Verdikt der Verfassungswidrigkeit ist nämlich ausdrücklich auch der weit überwiegende Teil des noch nicht einmal vor einem halben Jahr verabschiedeten Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung erfasst, für das sich das Bundesjustizministerium damals ausführlich selbst gelobt hat und offensichtlich noch immer lobt. Entgegen den Erklärungen der Regierung hat auch das Bundesverfassungsgericht das Therapieunterbringungsgesetz nicht bestätigt. Es hat vielmehr ausdrücklich klargestellt, dass dieses Gesetz nicht Gegenstand der verfassungsrechtlichen Überprüfung war (vgl. Absatz-Nr. 173 des Urteils).

Das Bundesverfassungsgericht hat seine bisherige Position zur Sicherungsverwahrung in einer bemerkenswerten Entscheidung selbst korrigiert. Dafür gebührt dem Bundesverfassungsgericht Respekt. Die ersten Stellungnahmen zu dem Urteil aus der Regierungskoalition lassen leider nicht erkennen, dass in der Regierungspolitik ein vergleichbarer Läuterungsprozess stattgefunden hat. Wenn dieser nicht schnellstmöglich nachgeholt wird, drohen erneute gesetzgeberische Flickschusterei und ein erneutes Machtwort des Bundesverfassungsgerichts.“