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Typisch ungenau

Pressemitteilung,

Zur Entscheidung des schleswig-holsteinischen Landesverfassungsgerichtes das dortige Wahlgesetz in Teilen als nicht mit der Landesverfassung vereinbar zu erklären und Neuwahlen anzuordnen, erklärt Michael Schlick, stellvertretender Pressesprecher der Fraktion DIE LINKE:

„Das Landesverfassungsgericht in Schleswig-Holstein hat entschieden. Das Wahlgesetz ist in Teilen nicht mit der Landesverfassung vereinbar und muss neu gestaltet werden. Es muss bis spätestens 2012 vorgezogene Landtagswahlen geben.

In den meisten Zeitungen wird der Eindruck erweckt, dies sei ein Erfolg der Opposition. Das ist falsch. Zwar haben Grüne, SSW und LINKE erreicht, dass das Landeswahlgesetz in Teilen als mit der Landesverfassung nicht vereinbar erklärt wurde. Jedoch hat das Landesverfassungsgericht allein in dem von der LINKEN eingeleiteten Wahlprüfungsverfahren vorgezogene Landtagswahlen angeordnet. Nicht hingegen in dem von den Grünen und SSW angestrebten Normenkontrollverfahren. Das ist also ein alleiniger Erfolg der Linksfraktion.

Die SPD hatte im Übrigen höchstdiszipliniert gar nicht geklagt und somit auch keinen Erfolg.

Wäre es umgekehrt zugunsten der SPD und der Grünen gelaufen, wäre wohl in den Medien genauer berichtet worden.“