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Teilhabe unter Kostenvorbehalt

Pressemitteilung von Katrin Werner,

„Das Bundesteilhabegesetz schafft keine umfassende und selbstbestimmte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Zwar gibt es durchaus kleine Verbesserungen, aber auch in Zukunft können Menschen aus Kostengründen in Heime gezwungen werden, wenn die Unterstützung zu Hause zu teuer ist. Auch in Zukunft wird das Einkommen und Vermögen von Betroffenen auf Teilhabeleistungen angerechnet, und es gibt keine wesentlichen Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt“, sagt Katrin Werner, behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die heutige Zustimmung des Bundesrats zum Bundesteilhabegesetz. Werner weiter:

„Das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderungen wird durch das neue Gesetz weiterhin unter Kostenvorbehalte gestellt. Betroffene können künftig gezwungen werden, aus Kostengründen eine persönliche Assistenz mit anderen zu teilen. Dies ist ein klarer Verstoß gegen das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen, das in der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen festgeschrieben ist. Wir begrüßen daher, dass die Länder mit LINKER Regierungsbeteiligung dem Gesetz nicht zugestimmt haben.“