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Tabakwerbeverbot durchsetzen - Seehofer muss Klage vor dem EuGH zurückziehen

Pressemitteilung von Monika Knoche,

Heute berät der Bundestag das Verbot von Tabakwerbung. Zu diesem Gesetzesentwurf der Bundesregierung erklärt Monika Knoche, drogenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.:

Im Dunst der Debatten um den Nichtraucherschutz hat die Bundesregierung heute endlich das Gesetz zum Tabakwerbeverbot eingebracht. Dies ist eine wichtige und richtige Entscheidung, die nicht wieder in Frage gestellt werden darf. Deshalb muss die Bundesrepublik die Klage gegen die EU-Richtlinie zum Tabakwerbeverbot sofort zurückziehen.

Es ist höchst unglaubwürdig, wenn Verbraucherschutzminister Horst Seehofer öffentlich Nichtraucherschutzkampagnen propagiert, gleichzeitig das Tabakwerbeverbot aber nur auf Grund von EU-Strafandrohungen umsetzt. Der Minister hat Vorbehalte: Damit die Werbe- und Tabakindustrie weiter ihre Gewinne maximieren kann, soll nach seinem Willen das Tabakwerbeverbot nur eine vorläufige Regel sein, die so lange gilt, bis der EuGH der deutschen Klage gegen des Tabakwerbeverbot stattgibt. So viel Heuchelei bei drogenpolitisch sinnvollen Gesetzen war selten.

Die Fraktion DIE LINKE. fordert dagegen zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen:

ein unbefristetes Tabakwerbeverbot in Printmedien, Kino und Internet sowie ein Verbot des Sponsorings von Veranstaltungen oder Aktivitäten ebenso wie ein Verbot der kostenlosen Verteilung von Tabakerzeugnissen;

ein Verbot der Beimengung von krebs- und suchterzeugenden Zusatzstoffen;

die Anerkennung der Tabakabhängigkeit als Suchterkrankung und Aufnahme der Entwöhnungskurse in den Leistungskatalog der Krankenkassen;

die Umwandlung der Tabaksteuer in eine zweckgebundene Abgabe, die von den Krankenkassen ausschließlich für Prävention, Aufklärung und Entwöhnung verwendet werden soll.