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Studierende weiterhin unter dem geltenden Existenzminimum

Pressemitteilung von Katja Kipping,

„Die sogenannte Rechtsvereinfachung bei Hartz IV schließt nicht die Lücke bei der Absicherung Auszubildender. So haben z. B. Studierende, die außerhalb des Haushalts der Eltern wohnen, nach vorliegendem Gesetzesentwurf zur Änderung des SGB II nur in Härtefällen Anspruch auf zurückzuzahlende Leistungen oder in bestimmten Fällen Anspruch auf Leistungen für Mehrbedarfe“, erklärt Katja Kipping, Parteivorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der durch die Bundesregierung geplanten Rechtsvereinfachung bei Hartz IV. Kipping weiter:

„Auch Studierende haben den Anspruch auf eine ordentliche Existenzsicherung. Die BAföG-Leistungen decken aber nicht einmal das jetzt geltende, viel zu niedrige Existenzminimum. Die Neue Richtervereinigung bezeichnet das BAföG daher als verfassungswidrig. Sofern und solange die vorrangig zuständigen Systeme der Ausbildungsförderung nicht in hinreichendem Maße bedarfsdeckend organisiert sind, darf es keinen generellen Ausschluss dieser Gruppe aus den Grundsicherungssystemen geben. DIE LINKE fordert ein ausreichendes Studienhonorar für alle Studierenden – rückzahlungsfrei und elternunabhängig.“