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Streiken nur noch, wenn’s nicht weh tut?

Pressemitteilung von Volker Schneider,

Im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes hat das Saarbrücker Arbeitsgericht am Dienstag verfügt, dass 18 von 36 Streikenden der Zentralen Datenverarbeitung Saar und der Finanzkassen vorläufig an ihre Arbeitsplätze zurückkehren müssen. Hierzu erklärt der saarländische Bundestagsabgeordnete Volker Schneider, DIE LINKE.:

Diese Entscheidung des Gerichts stellt einen in der Geschichte der Bundesrepublik bislang einmaligen Vorgang dar. Diese einstweilige Verfügung bedeutet in der jetzigen Form einen fundamentalen Eingriff in das Streikrecht. Man kann nur hoffen, dass das Gericht im Hauptverfahren zu einem anderen Ergebnis kommt.

Soweit das Gericht bei seiner Zwischenverfügung auf die Interessen der drittbetroffenen Allgemeinheit abhebt, ist schlicht festzustellen, dass jeder Streik auch Wirkungen auf Außenstehende entfalte. Durch Arbeitsniederlegung soll Druck auf Arbeitgeber ausgeübt werden. Und solcher Druck kommt nun einmal häufig von außen, seien es unzufriedene Kunden oder hier Bürger, die auf ihre Steuererstattung warten. Wenn der Streik überhaupt niemandem mehr wehtun darf, wenn nur noch so gestreikt werden darf, dass es keiner mehr mitbekommt, dann wird jeder Streik wirkungslos!

Erfreulicherweise erkennen die Richter die besondere Bedeutung der Arbeit der betroffenen Streikenden an. Offenbar haben sie aber überhaupt keinen Blick dafür, dass sich diese besondere Bedeutung gerade nicht in der Bezahlung niederschlägt. Das Gericht scheint nicht die Spur zu interessieren, dass diese Arbeitnehmer im Vergleich zur Privatwirtschaft schon jetzt schlechter bezahlt sind und dass durch die vorgesehene Arbeitszeitverlängerung faktisch die Stundenlöhne weiter gekürzt werden.