„Die Bundesregierung verkündete heute im Verbraucher-Ausschuss des Bundestages, die Umsatzsteuer für die Rechtsberatung durch Verbraucherzentralen von 7 auf 19 Prozent erhöhen zu wollen. Das ist angesichts der zum Start der Legislatur durchgezogenen Steuergeschenke für Hoteliers nun reine Klientelpolitik im Interesse der Anwälte“, so Caren Lay, verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Lay weiter:
„Die Bundesregierung macht sich zum Handlanger von Anwälten, die sich aus Furcht vor Konkurrenz über den ermäßigten Steuersatz für die Rechtsberatung durch Verbraucherzentralen beschweren. Die geplante Erhöhung auf 19 Prozent würde die finanziell gebeutelten Verbraucherzentralen jedoch zusätzlich belasten. Es droht eine weitere Erhöhung der Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher - oder eine Ausdünnung des Angebotes der Verbraucherzentralen. Dies ist angesichts der ohnehin prekären finanziellen Lage der Verbraucherzentralen und des gestiegenen Beratungsbedarfs völlig inakzeptabel.DIE LINKE hält eine steuerliche Privilegierung der Verbraucherzentralen für vollkommen gerechtfertigt. Denn hier geht es um die Interessen, insbesondere der finanzschwachen Verbraucherinnen und Verbraucher.
Die Bundesregierung muss diese Pläne so schnell beenden, wie sie hervorgezaubert wurden. Umsatzsteuerermäßigungen haben sich am Gemeinwohl zu orientieren, nicht an Klientelinteressen.“