Zum Hauptinhalt springen

Sigmar Gabriel beim Naturschutz planlos: Föderalismusreform vereitelt sinnvollen Naturschutz auf allen Ebenen

Pressemitteilung von Lutz Heilmann,

Anlässlich der heutigen Veranstaltung zu "30 Jahren Bundesnaturschutzgesetz" in Königswinter erklärte Lutz Heilmann, Naturschutzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE.:

Wenn heute zu Recht 30 Jahre Bundesnaturschutzgesetz gefeiert werden, hat das einen mehr als einen faden Beigeschmack. Mit den umfangreichen Abweichungsrechten der Länder ist das Bundesnaturschutzgesetz bald das Papier nicht mehr Wert, auf dem es steht. Nach Aussagen von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel weiß das Bundesministerium ein halbes Jahr nach Verabschiedung der Föderalismusreform angeblich immer noch nicht, welche Konsequenzen diese für den Naturschutz hat.

So verstrickt sich Minister Gabriel mehr und mehr in Widersprüche: Einerseits meint er, die elementare Eingriffs- und Ausgleichsregelung gehöre zu den vom Bund zu bestimmenden allgemeinen Grundsätzen des Naturschutzes, die damit einer Abschaffung durch die Länder entzogen wäre. Andererseits verkündet er, dass die Länder doch guten Naturschutz praktizieren würden. Früher war das in der Tat oft zutreffend. Heute aber haben die Länder einen Wettbewerb nach unten in ihren Naturschutzanforderungen eingeleitet. Deswegen haben die Länder auf umfangreiche Abweichungsrechte im Naturschutz bestanden - die wir so von Anfang an abgelehnt haben.

Wegen des offensichtlichen Streits zwischen Bund und Ländern über die "allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes" sieht sich die Fraktion DIE LINKE. darin bestätigt, wie unausgegoren die Föderalismusreform war. Das nun einsetzende Gefeilsche zwischen Bund und Ländern hätte vermieden werden können, wenn die Föderalismusreform nicht im Hau-Ruck-Verfahren durchgepeitscht worden wäre.