„Die Aufnahme des Merkmals „sexuelle Identität“ ins Grundgesetz ist überfällig, denn noch immer werden Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität diskriminiert, sowohl rechtlich als auch gesellschaftlich“, so Barbara Höll zum Beschluss der Fraktion DIE LINKE, den Gesetzentwurf, der die Aufnahme des Merkmals „sexuelle Identität“ ins Grundgesetz (Art. 3 Abs. 3) fordert, in den Bundestag einzubringen. Die Sprecherin für Lesben- und Schwulenpolitik der Fraktion DIE LINKE weiter:
„Unsere Forderung zur Grundgesetzänderung deckt sich mit den Forderungen der übrigen Oppositionsparteien. Nun sind die FDP und ihre Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger gefordert. Sie sollte sich den Forderungen anschließen und auf ihren konservativen Koalitionspartner Druck ausüben.“
Sexuelle Identität muss Grundrecht werden
Pressemitteilung
von
Barbara Höll,