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Seehofer soll Gammelfleischverbreiter offenlegen

Pressemitteilung von Kirsten Tackmann,

Im Zusammenhang mit dem bayerischen Gammelfleischskandal und der anstehenden Behandlung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) im Bundesrat erklärt die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE., Kirsten Tackmann:

Es ist ein unglaublicher Skandal: Seit Ende August ist bekannt, dass mindestens 40 Tonnen Gammelfleisch in Bayern gelagert bzw. mit solchem Fleisch gehandelt wurde, aber die Verbraucherinnen und Verbraucher haben nicht die Spur einer Chance, sich schützen zu können. Sie erhalten keine Auskünfte über die Verbreiter des Ekelfleisches und auch nicht darüber, wohin das Fleisch konkret geliefert wurde. Das wäre in Irland oder Großbritannien undenkbar und Daten über Verursacher und deren Vertriebswege längst offengelegt sowie im Internet nachlesbar.

Was in diesen Ländern möglich ist, muss endlich auch in Deutschland möglich sein. Hier ist Horst Seehofer gefragt. Wenn er in der Öffentlichkeit fordert, dass jeder, der "schlechtes Fleisch" in Umlauf bringt, öffentlich benannt werden soll, dann muss er die Voraussetzungen dafür schaffen, "Ross und Reiter" öffentlich zu benennen. Sonst ist er ein Blender.

Darüber hinaus fordere ich die Länder auf, das vorliegende VIG im Bundesrat abzulehnen oder wenigstens zu ändern. Die rot-rot-regierten Länder haben unsere Kritik bereits aufgegriffen, der Landtag von Mecklenburg Vorpommern sogar einen entsprechenden Beschluss gefasst. DIE LINKE. fordert einen Informationsanspruch für alle Verbraucherinnen und Verbraucher, sowohl Behörden als auch privaten Unternehmen gegenüber. Die im VIG enthaltenen zahlreichen Informationsverbote sind aufzuheben oder wenigstens zu begrenzen. Der Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse darf nicht zum Freibrief für Informationsverweigerung werden.

Behörden müssen mehr als bisher zur aktiven Information der Öffentlichkeit sowie zur Hilfe bei der Informationsbeschaffung verpflichtet werden. Dies muss bereits dann gelten, wenn von einem Produkt oder einer Dienstleistung ein Risiko für Gesundheit, Sicherheit oder schützenswerte Verbraucherinteressen ausgehen. Der Geltungsbereich des VIG muss über den Bereich des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches hinaus erweitert werden. Schließlich muss es einen kostenfreien Zugang aller Verbraucherinnen und Verbraucher zu Informationen geben.