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Schutz der Patienten vor Behandlungsfehlern weiter ungenügend

Pressemitteilung von Kathrin Vogler,

„Das Patientenrechtegesetz, das noch aus schwarz-gelber Regierungszeit stammt, erweist sich wie befürchtet als nicht patientenfreundlich. So kommen die meisten Behandlungsfehler weiterhin nicht ans Licht und geschädigte Patienten erhalten kein Recht. Die wahre Zahl der Behandlungsfehler liegt leider bedeutend höher als das, was Ärzte zugeben und Krankenkassen offiziell erheben.“ erklärt Kathrin Vogler, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Arzneimittelpolitik und Patientenrechte, anlässlich der Bekanntgabe neuer Zahlen des MDK zu Behandlungsfehlern. Vogler weiter:

„Nur eine Beweislastumkehr wird den Patientinnen und Patienten wirklich helfen können. Zudem muss endlich ein Register zur Erfassung der Behandlungsfehler aufgebaut und eine neue Kultur im Umgang mit Fehlern geschaffen werden.

Außerdem brauchen Beschäftigte, die auf Missstände in Praxen, Kliniken oder Heimen hinweisen, dringend einen Schutz vor Anfeindungen im Betrieb oder gar vor einer Entlassung. Doch erst heute wurde ein Antrag der LINKEN, einen umfassenden Schutz für Whistleblower aufzubauen, in den Bundestagsausschüssen durch CDU/CSU und SPD abgelehnt.“