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Schlussantrag zum EU-Singapur-Abkommen muss Konsequenzen für CETA haben

Pressemitteilung von Klaus Ernst,

„Mit dem Schlussantrag der Generalanwältin zum EU-Singapur-Abkommen wurde das Ansinnen der EU-Kommission abgeschmettert, einen komplexen Freihandelsvertrag an den Mitgliedstaaten vorbei abzuschließen. Das endgültige Urteil wird im Frühjahr erwartet. Die Konsequenz muss sein, dass auch bei CETA bis dahin keine weiteren Fakten geschaffen werden. Ich appelliere an alle Abgeordneten des Europaparlaments, sich einer Abstimmung über CETA bereits Anfang Februar zu widersetzen“, kommentiert Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, den heute veröffentlichten Schlussantrag zum Gutachten zum EU-Singapur-Abkommen, das die EU-Kommission in Auftrag gegeben hatte. Ernst weiter:

„Die Generalanwältin listet eine ganze Reihe von Bereichen auf, die in die gemischte Zuständigkeit fallen. Diese gehen weit über die CETA-Ausnahmen von der vorläufigen Anwendung hinaus. Genannt werden etwa das Verkehrswesen, Investitionen (außer Direktinvestitionen) und nicht-kommerzielle Aspekte des geistigen Eigentums. Es versteht sich von selbst, dass nur Bereiche in alleiniger EU-Kompetenz vorläufig – d.h. ohne vorherige Zustimmung der nationalen Parlamente – angewendet werden dürfen. Der vom Rat der EU gebilligte Beschluss über die vorläufige Anwendung ist damit eine Kompetenzübertretung und muss korrigiert werden. DIE LINKE setzt sich für fairen Handel ein und fordert einen Stopp der veralteten EU-Handelspolitik.“