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Schluss mit der öffentlich finanzierten Grabpflege für KZ-Kommandanten und andere NS-Verbrecher              

Pressemitteilung von André Hahn,

"Es ist völlig inakzeptabel, dass mit öffentlichen Geldern Gräber von Personen gepflegt werden, die als KZ-Kommandanten oder in sonstigen Funktionen an schlimmsten Verbrechen der NS-Zeit beteiligt waren. Grundlage hierfür ist das Gräbergesetz, das bei Kriegsgräbern nicht zwischen Tätern und Opfern unterscheidet. Diese Form des Gedenkens relativiert die Verbrechen der NS-Zeit und kommt einer Verhöhnung der Opfer gleich. 75 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges ist es daher geboten, im Gräbergesetz klarzustellen, dass NS-Verbrecher keine Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft sind", erklärt André Hahn, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den Volkstrauertag am 15. November. Hahn weiter:

„Mit unserem Antrag auf Drucksache 19/23996, der am kommenden Donnerstag in erster Lesung im Bundestag eingebracht wird, wollen wir Kommunen, die nach geltender Rechtslage mit der Gräberpflege betraut sind, einen differenzierten Umgang mit Gräbern aus der NS-Zeit ermöglichen. Aber auch für deutsche Kriegsgräberstätten im Ausland muss dringend eine neue Regelung gefunden werden. Ich finde es unerträglich, dass nach wie vor im Ausland Gräber von NS-Verbrechern mit Steuergeldern aus der Bundesrepublik erhalten und gepflegt werden, während Opfer des Nationalsozialismus zum Teil auch 75 Jahre nach Kriegsende noch um Entschädigungs- und Wiedergutmachungszahlungen streiten müssen. Damit muss endlich Schluss sein.“