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Schlechte Karten für Klärung ehemaliger DDR-Rentenkonten

Pressemitteilung von Kersten Steinke,

Zur Klärung der Rentenkonten und zum Auslaufen der Aufbewahrungsfrist zu Lohnunterlagen von DDR-Betrieben erklärt Kersten Naumann, MdB DIE LINKE. und Vorsitzende des Petitionsausschusses im Deutschen Bundestag:

Am 31.12.2006 endet die Aufbewahrungspflicht für Gehaltsunterlagen aus der DDR-Zeit. Eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. diesbezüglich, was mit den Unterlagen geschehen und wie eine Kontenklärung der Rentenkonten von ehemaligen Bürgerinnen und Bürgern der DDR für die Zeit danach erfolgen soll, wurde von der Bundesregierung nicht nur unbefriedigend sondern auch herabwürdigend beantwortet. Kersten Naumann dazu: „Die Bundesregierung schiebt den schwarzen Peter den Betroffenen zu und tituliert die Mitwirkung der Betroffenen als mangelhaft. Dabei geht die Antwort an den Tatsachen zur Kontenklärung und den praktischen Problemen von Betroffenen vorbei.“
Die Betroffenen jedoch drehen sich weiter im Kreise: Anhängige Gerichtsverfahren und tausende von Petitionsbegehren sind noch offen. Sollte eine positive Entscheidung möglicherweise im nächsten Jahr oder später gefällt werden, haben die Betroffenen das Nachsehen, da sie die erforderlichen Unterlagen nicht mehr beibringen können. Arbeitsnachweise und Lohnzettel, die in DDR-Nachfolgeunternehmen lagern, werden von diesen ohne Anforderung der BfA nicht an Betroffene herausgegeben. Die Unternehmen sehen sich auch nicht in der Pflicht die alten Unterlagen nach 2006 weiter aufzuheben. Für diese und die jeweils in den Landesbehörden (Archivcenter) lagernden Lohnunterlagen lässt die Bundesregierung völlig offen, was damit nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist bis Ende des Jahres geschehen soll.
Die BfA ist schlichtweg überfordert. Immerhin sind nach Aussagen der Deutschen Rentenversicherung nach dem derzeitigen Stand der Kontenklärung noch 1,3 Millionen Versicherungskonten in den Neuen Bundesländern ungeklärt. Dabei sind weitere Tausende ungeklärte Konten der Versicherten, die mittlerweile in die alten Bundesländer verzogen sind, noch unberücksichtigt geblieben. Kersten Naumann ist sich sicher, „dass meine Fraktion eine entsprechende parlamentarische Regelung im Sinne der Betroffenen noch im 2. Halbjahr 2006 einbringen wird.“