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Scheinkompromiss

Pressemitteilung von Wolfgang Neskovic,

"Der Kompromiss der Bundesregierung für die so genannten Altfälle ist ein Scheinkompromiss. Er regelt etwas, was soweit erkennbar keiner Regelung bedarf. Diejenigen Altfälle, bei denen aufgrund einer psychischen Erkrankung eine Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt, können bereits heute problemlos nach den Unterbringungsgesetzen der Länder untergebracht werden. Die Bundesregierung hat bislang nicht belegt, dass es Fälle gibt, die nicht über diese Ländergesetze abgedeckt sind. Somit hat die Bundesregierung offensichtlich eingesehen, dass es unter Beachtung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte keine Rechtsgrundlage gibt, die so genannten Altfälle weiterhin einzusperren", erklärt Wolfgang Neškovic Justiziar und Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE, zum 'Kompromiss' der Regierungskoalition hinsichtlich der Sicherungsverwahrung. Neškovic weiter:

„Der heutige 'Kompromiss' ist nur eine Ergänzung zu den vom Kabinett bereits beschlossenen Eckpunkten. Die Kritik an diesem Konzept bleibt voll erhalten. Dieses löst das Kernproblem der Sicherungsverwahrung nicht, sondern behält es mit anderem Namen bei. Die vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist nichts als eine verschärfte Form der nachträglichen Sicherungsverwahrung. Sie wird entgegen den Worten der Ministerin nicht dazu führen, dass die Sicherungsverwahrung eine Ausnahme bleibt. Es ist ganz im Gegenteil abzusehen, dass die Sicherungsverwahrung bei schweren Straftaten zum Regelfall werden wird."