"Dieses Urteil kriminalisiert alle Schwulen und Lesben in Indien. Es treibt sie verstärkt in die Illegalität und setzt sie der Strafverfolgung aus", kritisiert der Außenpolitiker der Fraktion DIE LINKE, Stefan Liebich, das Urteil des höchsten Verfassungsgerichts des Landes, welches Homosexualität erneut für strafbar erklärt hat. Grundlage für diese Entscheidung ist ein über hundert Jahre altes Gesetz aus der britischen Kolonialzeit, in dem "widernatürlicher Sex" unter Strafe gestellt wurde und Verstöße mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden können. Liebich weiter:
"Der Richterspruch ist inhuman und untergräbt das Recht der homosexuellen Inderinnen und Inder auf Gleichbehandlung. Es ist einem Land, welches den Titel ‚größte Demokratie der Welt‘ trägt, schlicht unwürdig. Das gilt umso mehr, da bereits 2009 ein anderes indisches Gericht entschieden hatte, dass einvernehmlicher Geschlechtsverkehr nicht strafbar sei. Damals hatte die indische Regierung jedoch versäumt, den diskriminierenden Abschnitt 377 des indischen Strafgesetzbuches zu streichen. Nun steht sie in der Verantwortung, die Aufhebung dieses Absatzes schnellstmöglich einzuleiten und nicht erst die bevorstehenden Wahlen Mitte nächsten Jahres abzuwarten."
Rückfall in die Kolonialzeit
Pressemitteilung von Stefan Liebich,
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