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Richterschelte hilft den Betroffenen nicht

Pressemitteilung von Ilja Seifert,

Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zum Thema Erwerbsminderungsrenten erklärt der Behindertenpolitische Sprecher Dr. Ilja Seifert:

Der Parlamentarische Staatssekretär, Herr Thönnes, erklärt namens der Bundesregierung, dass er das Urteil des 4. Senats des Bundessozialgerichts nicht verstehe.

Oder könnte es sein, dass die Bundesregierung das Urteil nicht verstehen will? Die Bundesregierung möchte erst die schriftliche Urteilsbegründung kennen und auswerten, bevor sie weitere Maßnahmen ins Auge fasst. Soweit so gut. Aber gleichzeitig behauptet die Bundesregierung, dass sie eine ´Absicht des Gesetzgebers` sähe, ´die Höhe der vorzeitig in Anspruch genommenen Altersrente durch Abschläge auch bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente vor dem 60. Lebensjahr anzugleichen`. Das halte ich für eine abenteuerliche Interpretation, die ausschließlich zu Lasten derer geht, die vor Erreichen des 60. Lebensjahrs auf den Bezug einer Erwerbsminderungsrente angewiesen sind. Als das Gesetz beschlossen wurde war davon keine Rede. Jede und jeder Betroffene verliert schließlich nicht aus Jux und Tollerei die körperlichen und/oder seelischen Kräfte, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit vonnöten sind. Also sollte es auch keine Mehrfachbestrafung geben.

Ich kann also nur hoffen, dass die Bundesregierung ihre Richterschelte einstellt und sich stattdessen umgehend daran macht, den rund 200.000 Betroffenen zu ihrem Recht - also zu vollen Zahlbeträgen bei Erwerbsminderung - zu verhelfen.