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Richter-Rüffel zu Hartz IV ruft Reibereien im Regierungslager hervor

Pressemitteilung von Diana Golze,

„Die Familienministerin hat Recht, wenn sie betont, dass die Ermittlung eines kindgerechten Regelsatzes immer noch aussteht“, kommentiert Diana Golze die Forderung der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) an den Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD), er möge einen am Kindesbedarf orientierten Regelsatz für Kinder errechnen lassen. Die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE erklärt weiter:

„Die Bundesregierung muss nach dem Urteil des Bundessozialgerichts umgehend reagieren und dem spezifischen Bedarf von Kindern Rechnung tragen. Von der Leyen hat begriffen, dass die Verfassungswidrigkeit der Ermittlung von Kinderregelsätzen in Hartz IV sonst bald auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wird. Die geringfügige Anhebung der Regelleistungen nach SGB II bzw. XII für 6 bis 13-jährige Kinder im Konjunkturpaket II ist dafür nicht ausreichend, auch wenn Scholz dies behauptet. Kinder und Jugendliche unter 6 und über 13 Jahre in Hartz IV gehen durch die Beschlüsse des Konjunkturprogramms fast leer aus. Eine altersspezifische Bedarfsermittlung für Kinder und Jugendliche ist durch das Konjunkturpaket nicht gelungen. Auch der Auftrag des Bundesrates, darin aktiv zu werden, bleibt unerfüllt.

Bis die Bundesregierung dem durch eine transparente Ermittlung des Kindesbedarfs gerecht wird, sollte sich eine altersspezifische Bedarfsermittlung für Kinder und Jugendliche an dem orientieren, was der Paritätische Gesamtverband vorgelegt hat. Demnach müssen die bis 5-jährigen 276 Euro und 6-13-jährige 332 Euro statt bisher 211 Euro erhalten, während 14-bis-17-jährige 358 Euro statt 281 Euro bekommen sollten. Erforderlich ist zudem eine sofortige Anhebung des Eckregelsatzes auf 435 Euro und dessen regelmäßige Anpassung entsprechend der Preisentwicklung. Für ein menschenwürdiges Leben der Familien hält DIE LINKE eine bedarfsorientierte Kindergrundsicherung für unentbehrlich.“