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Regierung rudert bei Einschätzung der Lohnentwicklung im Osten zurück

Pressemitteilung von Volker Schneider,

Zu der erstmals sinkenden Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund der geringen Lohnentwicklung in den neuen Bundesländern erklärt Volker Schneider, rentenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE:

Die stagnierenden Löhne in den neuen Bundesländern sind ein weiteres alarmierendes Signal, dass gerade dort die Menschen vom derzeitigen Wirtschaftsaufschwung entgegen allen Behauptungen der Bundesregierung nicht teilhaben. Selbst die Wirtschaftsinstitute hofften in ihrem Herbstgutachten auf höhere Lohnzuwächse.

Wenn das Arbeitsministerium nun bei der letztjährigen Festlegung der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung zurückrudern muss, zeigt sich einmal mehr, welche krassen wirtschaftlichen Fehleinschätzungen zu Grunde gelegt wurden.

Ich fordere die Bundesregierung deshalb dazu auf, dem ständigen Lohndumping endlich einen Riegel vorzuschieben und nicht länger die Einführung von allgemeingültigen gesetzlichen Mindestlöhnen zu verhindern.

Zu befürchten ist außerdem, dass aufgrund der stagnierenden Lohnentwicklung die Rentnerinnen und Rentner in Ostdeutschland auch dieses Jahr auf die Schutzklausel hoffen müssen. Sie besagt, dass die Rentenanpassung in den neuen Bundesländern nicht niedriger als im Westen ausfallen darf. Damit wird die Angleichung der Renten in Ost und West auf den Sanktnimmerleinstag verschoben. 17 Jahre unterschiedliche niedrigere Renten sind genug! DIE LINKE hat deshalb einen entsprechenden Antrag vorgelegt, in dem wir eine schnellstmögliche Angleichung der Renten fordern.