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Prostituierte brauchen mehr Rechtssicherheit statt Repression

Pressemitteilung von Cornelia Möhring,

„Die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Sexarbeiterinnen zu verbessern, ist das Ziel des Prostitutionsgesetzes. Doch seine Umsetzung steht noch immer aus“, erklärt die frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Cornelia Möhring, anlässlich des Internationalen Hurentages am 2. Juni. Möhring weiter:

„Entscheidende Gesetze und Verordnungen wurden dem Prostitutionsgesetz nie angepasst. Dazu gehören insbesondere das Gewerbe- und Gaststättenrecht, das Baurecht und das Ausländergesetz.

Auch die aktuelle Initiative aus Baden-Württemberg ändert daran nichts. Sie erkennt zwar Prostitution endlich als Gewerbe an, aber nur, um Bordelle über das Gewerberecht reglementieren zu können. Dies geschieht unter dem Vorwand, Prostituierte vor Ausbeutung schützen zu wollen. Die Arbeitsbedingungen der Betroffenen spielen dabei keine Rolle. Wohl aber „Belästigungen für die Jugend, die Allgemeinheit und die Umwelt“. Die Streichung der Begriffe „Sittlichkeit“ und „Unsittlichkeit“ aus dem Gewerberecht ist dagegen nicht vorgesehen.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen stehen dem eigentlichen Ziel des Prostitutionsgesetzes entgegen, da sie vornehmlich auf polizeiliche Kontrolle und repressives Vorgehen ausgerichtet sind. Dies ist kein geeigneter Weg, um Prostituierte vor Ausbeutung und Gewalt zu schützen.

DIE LINKE wird sich auch weiterhin für die konsequente Durchsetzung der Zielvorgaben des Prostitutionsgesetzes stark machen. Eine rechtliche und soziale Absicherung ist der beste Schutz für Frauen, die sich selbstbestimmt für eine Tätigkeit als Sexarbeiterin entschieden haben."