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Paragraph 175 - Bundesregierung muss bei Wiedergutmachung deutlich nachbessern

Pressemitteilung von Harald Petzold,

„22 Jahre nach Streichung des Unrechtsparagraphen 175 aus dem Strafgesetzbuch und einem langen gemeinsamen Kampf von Betroffenen, Interessensverbänden und politischen Mitstreitern, können Menschen, die noch nach 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt wurden, nun endlich mit ihrer Rehabilitierung und einer Wiedergutmachung rechnen. Dies ist ein starkes Signal für den Rechtsstaat“, erklärt Harald Petzold, medien- und queerpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den Referentenentwurf „Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen.“ Petzold weiter:

 

„In der Frage der Entschädigung muss der Gesetzgeber noch deutlich nachbessern. Ich begrüße den Vorschlag für ein pauschales und somit unbürokratisches Entschädigungsmodell – dies auch angesichts des hohen Alters vieler Betroffener. Jedoch werden dadurch all diejenigen nicht berücksichtigt, die zwar nicht verurteilt wurden, aber aufgrund eines Ermittlungs- und Strafverfahrens nach Paragraph 175 StGB in ihren Lebenschancen massiv beschnitten worden sind. Hier muss die Bundesregierung ihr Entschädigungsmodell mit einer unbürokratischen Härtefallregelung und einer Kollektiventschädigung zur historischen und gesellschaftlichen Aufarbeitung des Unrechts sowie zur Förderung von Maßnahmen gegen Homophobie und für Respekt und Akzeptanz nachbessern. Ebenfalls sollte die Bundesregierung gewährleisten, dass die Entschädigungsleistungen nicht auf Sozialleistungen und Einkommenssteuer angerechnet werden.

 

22 Jahre nach Streichung des Unrechtsparagraphen 175 StGB scheint es endlich eine politische Mehrheit für die Rehabilitierung und Entschädigung der Verurteilten zu geben. Dies ist mehr als überfällig. Gleichzeitig ist der Vorschlag der Bundesregierung ein Signal dafür, dass beharrlicher Einsatz für einen diskriminierungsfreien Umgang der Gesellschaft mit geschlechtlichen und sexuellen Minderheiten erfolgreich sein kann. Wenn homophobe Positionen aktuell wieder deutlicher zutage treten, wird ein klares Auftreten der Politik für Demokratie und Vielfalt umso bedeutsamer.“